Dresden - Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen einen 26-jährigen Deutsch-Türken zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Mann wird gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug in acht Fällen zur Last gelegt.
Nach bisherigen Ermittlungen soll er sich ab Oktober 2024 mit weiteren Personen zusammengeschlossen haben, um vor allem ältere Menschen in Deutschland zu täuschen und um ihr Geld zu bringen. Dabei nutzte die Gruppe das sogenannte „Call-ID-Spoofing“. Diese Methode ermöglicht es, bei Anrufen eine falsche Telefonnummer anzeigen zu lassen – etwa die einer Bank – um Vertrauen zu erwecken.
Zwischen Oktober 2024 und Januar 2025 sollen unbekannte Mittäter Seniorinnen und Senioren im Alter von 82 bis 93 Jahren in verschiedenen Städten, unter anderem in Worms, Mainz, Dresden, Berlin und Leipzig, angerufen haben. Sie gaben sich als Bankmitarbeiter aus und schilderten frei erfundene Geschichten, zum Beispiel von angeblichen Datendiebstählen oder gesperrten Konten. Ziel war es, die Geschädigten zur Herausgabe von Bargeld, EC-Karten und PIN-Nummern zu bewegen.
Der 26-Jährige soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen persönlich das Geld abgeholt und zudem mit den erlangten Karten Abhebungen an Geldautomaten durchgeführt haben. Der Gesamtschaden beläuft sich auf mehr als 40.000 Euro.
Am 30. Januar 2025 wurde der Beschuldigte im Rahmen eines anderen Verfahrens aufgrund eines bestehenden Haftbefehls festgenommen. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Auch in dem aktuellen Verfahren liegt ein Haftbefehl vor, der seit dem 9. Juli 2025 vollzogen wird.
Der Mann ist bereits vorbestraft und hat sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen geäußert. Das Landgericht Dresden muss nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird. Ein Termin für die Hauptverhandlung wird zu einem späteren Zeitpunkt bestimmt.