Dresden - Die Stadt Dresden bietet erneut die Möglichkeit, Anliegen direkt im Stadtrat vorzutragen. Die nächste Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde findet am Donnerstag, 13. November 2025, um 16 Uhr im Plenarsaal des Neuen Rathauses am Rathausplatz 1 statt. Teilnehmen können sowohl Bürgerinnen und Bürger der Stadt als auch Vertreterinnen und Vertreter lokaler Bürgerinitiativen.
Fragen zur Stadtentwicklung, zu öffentlichen Einrichtungen oder kommunalen Entscheidungen können ab sofort bis Mittwoch, 29. Oktober 2025, schriftlich beim Oberbürgermeister eingereicht werden – per Post, E-Mail oder über das Online-Formular auf www.dresden.de/einwohnerfragestunde. Wichtig ist, dass im Betreff ausdrücklich „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde“ genannt wird und die vollständige Wohnanschrift angegeben ist.
Zugelassen sind nur Fragen, die städtische Belange betreffen und öffentlich behandelt werden dürfen. Ausgeschlossen sind unter anderem persönliche Einzelfälle, wiederholte Anfragen bereits beantworteter Themen sowie Beiträge mit Wertungen oder Beleidigungen. Pro Person ist nur eine Anfrage mit maximal drei Unterfragen möglich.
Der Oberbürgermeister entscheidet gemeinsam mit dem Ältestenrat, ob die Antwort mündlich in der Sitzung oder schriftlich erfolgt. Während der Fragestunde sollen die Fragesteller anwesend sein und haben die Möglichkeit, zwei Nachfragen zu stellen. Eine anschließende Diskussion findet jedoch nicht statt.
Rechtliche Grundlage ist § 44 Absatz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung. Demnach müssen zweimal jährlich Einwohnerfragestunden in öffentlichen Stadtratssitzungen stattfinden. Die Dauer ist auf 60 Minuten begrenzt.