Di., 23.09.2025 , 11:22 Uhr

Einschränkungen für Landwirte, Jäger und Öffentlichkeit fallen weg

EU verkleinert ASP-Sperrzonen in Sachsen

Die EU hat der Verkleinerung der ASP-Sperrzonen in Sachsen zugestimmt. Für Landwirte, Jäger und Spaziergänger bedeutet das spürbare Erleichterungen.

Dresden – Die EU-Kommission hat einem Antrag des Freistaates Sachsen zugestimmt, die für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) eingerichteten Sperrzonen weiter zu verkleinern. Grundlage war, dass in den vergangenen zwölf Monaten lediglich ein Fall im Landkreis Bautzen festgestellt wurde.

Die Fläche der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) wird deutlich reduziert: Sie verringert sich von 1.403 auf 170 Quadratkilometer im Landkreis Bautzen. Die Sperrzone I (Pufferzone) schrumpft von 1.500 auf 1.487 Quadratkilometer und betrifft nur noch Teile der Landkreise Bautzen und Görlitz. Der Schutzkorridor entlang der polnischen Grenze bleibt allerdings bestehen, um eine Einschleppung durch Schwarzwild zu verhindern.

Die Zustimmung der EU gilt als besonderer Erfolg, da der letzte Fall in Bautzen noch keine zwölf Monate zurückliegt. Der Ständige EU-Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) hob die konsequenten Maßnahmen in Deutschland hervor und lobte den hohen finanziellen Einsatz Sachsens. Seit Beginn der ASP-Bekämpfung hat der Freistaat mehr als 50 Millionen Euro investiert.

Sozialministerin Petra Köpping, zuständig für die Tierseuchenbekämpfung, erklärte: „Die Einschränkungen für Jägerschaft, Landwirte und Öffentlichkeit werden zurückgenommen.“ Gleichzeitig erinnerte sie daran, dass Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten sind, um einen Eintrag des Virus in Schweinehaltungen zu verhindern.

Mit der Verkleinerung der Sperrzonen fallen zahlreiche Beschränkungen weg:

In den weiterhin bestehenden Sperrzonen gelten die bisherigen Regeln fort. Dazu gehören Meldepflichten bei verendetem Schwarzwild, die Untersuchung von gesund erlegten Wildschweinen sowie die Aufwandsentschädigung für Probenahme und Bergung.

Die Afrikanische Schweinepest bleibt eine ernstzunehmende Tierseuche. Sie betrifft ausschließlich Wild- und Hausschweine, ist fast immer tödlich und derzeit nicht heilbar. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.

Seit dem ersten ASP-Fall in Sachsen im Oktober 2020 wurden im Freistaat insgesamt 2.398 Fälle nachgewiesen. Derzeit ist nur noch ein Fall aktiv. Mit der Zustimmung aus Brüssel ist Sachsen gemeinsam mit Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern weiterhin Vorreiter in der Bekämpfung der Tierseuche.