Dresden - Inhaberinnen und Inhaber eines EU-Kartenführerscheins, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, sind jetzt zum verpflichtenden Umtausch aufgerufen. Die Frist endet am 19. Januar 2026. Danach verliert das alte Führerscheindokument seine Gültigkeit. Der neue EU-Kartenführerschein ist auf 15 Jahre befristet, betrifft jedoch nur das Dokument – die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen.
Die Fahrerlaubnisbehörde im Dresdner Ordnungsamt empfiehlt, den Antrag frühzeitig zu stellen. Erfahrungsgemäß häufen sich die Anträge kurz vor Fristablauf, wodurch Bearbeitungszeiten von bis zu drei Monaten entstehen können.
Der Umtausch kann in der Regel per Post erledigt werden. Dafür werden ein aktuelles Passbild sowie Kopien von Personalausweis oder Reisepass und des bisherigen Führerscheins benötigt. Das Antragsformular steht unter www.dresden.de/fuehrerscheintausch zum Download bereit und muss ausgefüllt mit allen Unterlagen an die Fahrerlaubnisbehörde gesendet werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Nach der Bearbeitung erhalten Antragstellende per Post einen Gebührenbescheid über 26,50 Euro sowie die Information, wann der neue Führerschein abgeholt werden kann. Die Abholung erfolgt persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde an der Hauboldstraße 7, da das alte Dokument vor Ort eingezogen wird. Wer den Antrag lieber vor Ort stellen möchte, benötigt einen Termin – buchbar online oder telefonisch.
Der aktuelle Umtausch ist Teil einer EU-weiten Vorgabe. Bis 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in einheitliche EU-Kartenführerscheine überführt werden. Der Umstieg erfolgt gestaffelt nach Ausstellungsjahr. Nach den Papierführerscheinen sind nun die unbefristeten Kartenführerscheine an der Reihe. Für die Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 gilt die nächste Frist bis Anfang 2027.