Di., 30.09.2025 , 10:28 Uhr

Ex-Krah-Mitarbeiter und mutmaßliche Komplizin verurteilt

Haftstrafe im Spionagefall um Jian G.

Das Oberlandesgericht Dresden hat den früheren Mitarbeiter von AfD-Politiker Maximilian Krah, Jian G., wegen Spionage für China zu fast fünf Jahren Haft verurteilt. Krah zeigt sich unbeeindruckt.

Dresden – Der ehemalige Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah, Jian G., ist vom Oberlandesgericht Dresden wegen Spionage für China zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Deutsche in einem besonders schweren Fall geheimdienstlich tätig war.

Nach Gerichtsangaben soll Jian G. zwischen 2019 und 2024 im Umfeld von Krahs damaligem Abgeordnetenbüro im Europäischen Parlament Informationen gesammelt und vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergegeben haben. Zudem habe er persönliche Daten über AfD-Führungspersonal zusammengetragen und chinesische Dissidenten ausgespäht.

Angeklagter weist Vorwürfe zurück

In seinem letzten Wort bestritt Jian G. die Vorwürfe erneut. Er erklärte, nicht für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet zu haben. Sein Anwalt forderte Freispruch wegen mangelnder Beweise, während die Bundesanwaltschaft siebeneinhalb Jahre Haft gefordert hatte.

Mitangeklagt war seine mutmaßliche Komplizin Yaqi X. Die Chinesin arbeitete an einem Logistikstandort am Flughafen Leipzig und soll Daten zu Flügen, Fracht und Passagieren weitergegeben haben. Sie räumte die Informationsweitergabe ein, bestritt aber Kenntnisse über eine Agententätigkeit. Das Gericht verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.

Reaktion von Maximilian Krah

Maximilian Krah äußerte sich nach Bekanntwerden des Urteils gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Er sei nicht überrascht und habe bereits nach der Festnahme seines Mitarbeiters reagiert. Nach eigenen Angaben habe er die Sicherheitsmaßnahmen in seinem Büro deutlich erhöht. Er bezeichnete sich selbst als „Opfer der Machenschaften“ und kündigte an, die Urteilsbegründung zu prüfen.

Krah geht davon aus, dass sich der Bundesgerichtshof noch mit dem Fall befassen wird. Im Prozess hatte er als Zeuge ausgesagt, keine Kenntnis von den mutmaßlichen Aktivitäten Jian G.s oder dessen Parteimitgliedschaft in China gehabt zu haben.

Separates Verfahren gegen Krah

Unabhängig vom Urteil ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen Krah wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen. Dieses Verfahren läuft getrennt vom aktuellen Fall.