Die bunten Einweg-E-Zigaretten haben sich in den letzten Jahren regelrecht in die Gesellschaft geschlichen. An Kiosken, in Tankstellen und Supermärkten gehören sie mittlerweile zum gewohnten Bild. Doch während Erwachsene legal zu den dampfenden Sticks greifen können, ziehen die Geräte auch bei Jugendlichen immer mehr Aufmerksamkeit auf sich. In Sachsen nehmen Behörden und Händler den Jugendschutz bei E-Zigaretten entsprechend ernst – mit gutem Grund.
Seit April 2016 gelten E-Zigaretten und E-Shishas jugendschutzrechtlich genauso wie herkömmliche Tabakprodukte. Das Jugendschutzgesetz stellt unmissverständlich fest: Verkauf, Abgabe und öffentlicher Konsum von E-Zigaretten sind für Minderjährige verboten – und zwar unabhängig davon, ob die Produkte Nikotin enthalten oder nicht. Diese Regelung schließt alle dazugehörigen Produkte ein, also auch Liquids, Verdampfer, Tanks und sämtliches Zubehör.
Die Begründung leuchtet ein: E-Zigaretten imitieren das Rauchverhalten und können als Einstiegsprodukt dienen. Zudem sind die langfristigen Gesundheitsfolgen des Dampfens, besonders für junge Menschen in der körperlichen Entwicklung, noch nicht vollständig erforscht. Jugendliche sollen deshalb gar nicht erst damit in Kontakt kommen.
Das Verbot umfasst mehr, als man auf den ersten Blick vermuten würde. Neben den klassischen E-Zigaretten fallen auch sogenannte Vape-Pens, Pod-Systeme, Einweg-E-Zigaretten und E-Shishas darunter. Auch nikotinfreie Produkte sind betroffen. Selbst reine Liquids ohne Nikotinzusatz dürfen an Personen unter 18 Jahren nicht verkauft werden. Das gilt beispielsweise auch für Produkte wie ELFLIQ Liquid, das in verschiedenen Geschmacksrichtungen erhältlich ist – der Verkauf an Minderjährige ist komplett tabu.
Die Regelung greift übrigens auch beim Onlinehandel. Versandhändler müssen sicherstellen, dass ihre Produkte nicht in die Hände von Minderjährigen gelangen. Das bedeutet konkret: Altersprüfung bei der Bestellung und bei der Zustellung. Wer online bestellt, muss sein Alter nachweisen können.
In Sachsen kontrollieren verschiedene Behörden die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen nach dem Jugendschutzgesetz. Federführend sind die kommunalen Ordnungsämter, die regelmäßig Testkäufe durchführen. Dabei werden Jugendliche – natürlich mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten und in Begleitung von Mitarbeitern – beauftragt, in Geschäften E-Zigaretten zu kaufen. Händler, die nicht nach dem Alter fragen oder trotz offensichtlich jugendlichem Aussehen verkaufen, werden erwischt.
Diese Kontrollen finden nicht nur sporadisch statt. Besonders in größeren Städten wie Leipzig, Dresden und Chemnitz gibt es koordinierte Schwerpunktaktionen, bei denen an einem Tag mehrere Verkaufsstellen überprüft werden. Tankstellen, Kioske und Spätverkaufsstellen stehen dabei besonders im Fokus, da hier die Versuchung groß ist, im hektischen Tagesgeschäft die Alterskontrolle zu vernachlässigen.
Auch die Gewerbeaufsichtsämter sind involviert. Sie kontrollieren nicht nur den Verkauf, sondern auch, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweisschilder angebracht sind. Jeder Händler muss gut sichtbar darauf hinweisen, dass der Verkauf von E-Zigaretten an Minderjährige verboten ist.
Wer gegen die Jugendschutzbestimmungen verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Bußgelder in Sachsen orientieren sich am bundesweiten Rahmen, können aber je nach Schwere des Verstoßes variieren. Bei einem erstmaligen Verstoß gegen das Abgabeverbot können Händler mit Bußgeldern zwischen 1.000 und 3.000 Euro rechnen. Wiederholungstäter müssen deutlich tiefer in die Tasche greifen – hier sind Strafen bis zu 50.000 Euro möglich.
Doch nicht nur Verkäufer trifft die Verantwortung. Auch Erwachsene, die Minderjährigen E-Zigaretten überlassen oder ihnen das Dampfen ermöglichen, können belangt werden. Hier bewegen sich die Bußgelder typischerweise zwischen 500 und 1.500 Euro. Eltern, die ihren minderjährigen Kindern E-Zigaretten zur Verfügung stellen, handeln übrigens ebenfalls ordnungswidrig.
Bei besonders schweren oder wiederholten Verstößen kann es zusätzlich zu gewerberechtlichen Konsequenzen kommen. Im Extremfall droht die Untersagung des Verkaufs von E-Zigaretten oder sogar die Schließung des Betriebs.
Für Händler bedeutet der Jugendschutz vor allem eines: Immer das Alter kontrollieren. Die Faustregel lautet: Bei allen Kunden, die jünger als 25 Jahre aussehen, sollte der Ausweis verlangt werden. Viele Einzelhändler haben diese Praxis mittlerweile standardmäßig eingeführt und schulen ihr Personal regelmäßig.
Moderne Kassensysteme unterstützen die Verkäufer dabei. Bei E-Zigaretten-Produkten erscheint oft automatisch ein Hinweis auf die Altersprüfung. Manche Systeme verlangen sogar die Eingabe des Geburtsdatums, bevor der Verkauf abgeschlossen werden kann. Diese technischen Hilfen sind sinnvoll, denn in der Hektik des Alltags kann es schnell passieren, dass die Alterskontrolle vergessen wird.
Der Jugendschutz endet nicht an der Ladentür. Auch im privaten Umfeld sollten Erwachsene sensibel mit dem Thema umgehen. E-Zigaretten sollten nicht offen herumliegen, wo Jugendliche Zugriff haben. Gleiches gilt für Liquids, die aufgrund ihrer bunten Verpackungen und süßlichen Geschmacksrichtungen für Jugendliche besonders ansprechend wirken können.
Eltern stehen vor der Herausforderung, mit ihren Kindern über das Thema zu sprechen. Statt strikter Verbote ohne Erklärung funktioniert Aufklärung oft besser. Jugendliche sollten verstehen, warum E-Zigaretten für sie nicht geeignet sind – gesundheitliche Risiken, die Gefahr der Nikotinabhängigkeit und die rechtliche Lage spielen hier eine Rolle.
Interessanterweise lässt sich beobachten, dass Jugendliche, die sich intensiv mit Sport beschäftigen, seltener zu E-Zigaretten greifen. Lokale Sportangebote und Vereine können hier eine wichtige Rolle spielen, indem sie Jugendlichen alternative Beschäftigungen und eine Gemeinschaft bieten. Viele Sportvereine in Sachsen haben das erkannt und integrieren Aufklärung über gesunde Lebensweise in ihr Programm.
Die Diskussion um E-Zigaretten und Jugendschutz ist noch lange nicht abgeschlossen. Auf Bundesebene wird über weitere Verschärfungen diskutiert, etwa ein Verbot von besonders jugendaffinen Geschmacksrichtungen oder strengere Vorgaben für die Produktgestaltung. Auch ein generelles Verbot von Einweg-E-Zigaretten steht im Raum – allerdings weniger aus Jugendschutz-, sondern vielmehr aus Umweltschutzgründen.
In Sachsen beobachten die Behörden die Entwicklung aufmerksam. Die Kontrollfrequenz wurde in den vergangenen Jahren bereits erhöht, und es ist davon auszugehen, dass dieser Trend anhält. Händler tun gut daran, ihre internen Prozesse zu überprüfen und gegebenenfalls nachzuschärfen.
Der Jugendschutz bei E-Zigaretten ist kein bürokratisches Ärgernis, sondern eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Die Regeln sind klar, die Kontrollen real und die Bußgelder empfindlich. Händler in Sachsen, die konsequent auf Altersprüfung setzen, müssen keine Angst vor Testkäufen haben. Gleichzeitig schützen sie Jugendliche vor einem frühen Einstieg in den Konsum von Suchtmitteln.
Auch im privaten Umfeld gilt: Sensibilität und offene Kommunikation sind wichtiger als Verbote, die nicht erklärt werden. Wer Jugendlichen vermittelt, warum E-Zigaretten für sie tabu sind, leistet einen wichtigen Beitrag zu deren gesunder Entwicklung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Sachsen sind eindeutig – jetzt liegt es an allen Beteiligten, sie auch konsequent umzusetzen.