Fr., 03.10.2025 , 15:20 Uhr

Erstmals Ausnahmegenehmigung – Naturschützer kritisieren Entscheidung scharf

Landesdirektion erlaubt Biber-Abschuss in Oberlausitzer Teichwirtschaft

Oberlausitz: In einer Teichwirtschaft im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft dürfen erstmals Biber abgeschossen werden. Die Landesdirektion Sachsen hat den Schritt genehmigt – allerdings nur als letztes Mittel, wenn alle anderen Maßnahmen scheitern. Grund für die Entscheidung seien erhebliche Schäden, die durch die Tiere entstanden seien. Es handelt sich um eine Ausnahmegenehmigung für einen Einzelfall.

Vorrangig sei laut Landesdirektion eine sogenannte Lebendentnahme mit anschließender Umsiedlung nach Frankreich vorgesehen. Erst wenn diese Maßnahme nachweislich nicht umsetzbar ist, darf ein Abschuss erfolgen. Ziel sei es, weitere Schäden in der betroffenen Teichgruppe zu verhindern und deren Funktion im Schutzgebiet zu erhalten. Seit 2019 fielen dort Reparaturkosten von rund 190.000 Euro an, zuletzt kam es im Juni zu einem Dammbruch mit weiteren zehntausenden Euro Schaden.

Naturschutzverbände wie Nabu, BUND, Grüne Liga und der Naturschutzverband Sachsen kritisieren die Entscheidung scharf. Gerade in einem Biosphärenreservat, das das Zusammenspiel von Mensch und Natur fördern soll, sei der Abschuss eines streng geschützten Tieres „besonders fragwürdig“. Die Organisationen fordern die Rücknahme der Genehmigung und stattdessen eine naturnahe Bewirtschaftung sowie alternative Flächenangebote für den betroffenen Betrieb.

Der Biber steht in Deutschland unter strengem Schutz. Er galt zeitweise als nahezu ausgerottet, hat sich in den vergangenen Jahren jedoch deutlich erholt. (dpa)