Dresden - Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat den vom Leipziger Stadtrat beschlossenen Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 genehmigt. Damit erhält die Stadt Leipzig finanzielle Handlungsfreiheit, muss sich jedoch an klare Auflagen halten.
„Der Haushalt ist genehmigt. Damit gewinnt die Stadt Leipzig finanzielle Entscheidungsfreiheit. Sie ist handlungsfähig und kann in den Straßenbau, in Schulen sowie in den Brand- und Katastrophenschutz investieren“, betonte Landesdirektionspräsident Béla Bélafi.
Der Haushalt hat in beiden Jahren ein Volumen von rund 2,8 Milliarden Euro. Geplant sind Investitionen in Höhe von 345 Millionen Euro im Jahr 2025 und 429 Millionen Euro im Jahr 2026. Die Schwerpunkte liegen im Straßenbau, in der Bildungsinfrastruktur, im Brand- und Katastrophenschutz sowie in der Kinder- und Jugendhilfe.
Allerdings gelingt der Stadt weder 2025 noch 2026 ein Haushaltsausgleich. Die Ausgaben übersteigen die erwarteten Einnahmen. Möglich wird die Genehmigung dennoch durch Erleichterungen, die das Sächsische Innenministerium angesichts der außergewöhnlichen Haushaltslage ermöglicht.
Die Stadt muss in beiden Jahren Kredite in erheblicher Höhe aufnehmen: bis zu knapp 228 Millionen Euro im Jahr 2025 und bis zu 297 Millionen Euro im Jahr 2026. Auch in den Folgejahren wird eine zusätzliche Kreditaufnahme nötig sein, um Investitionen abzusichern.
Die Landesdirektion knüpft die Genehmigung der Kreditaufnahmen an Bedingungen. So muss Leipzig vor jeder Kreditaufnahme nachweisen, dass es sich um zwingend notwendige Investitionen im Bereich der kommunalen Pflichtaufgaben handelt oder um Darlehen für kommunale Einrichtungen und Unternehmen.
Darüber hinaus hat die Stadt die Auflage, mit dem Haushalt 2027 ein umfassendes Haushaltsstrukturkonzept vorzulegen, das bis spätestens 2031 die Gesetzmäßigkeit des Haushalts sicherstellt. Zudem darf sich das im Finanzhaushalt ausgewiesene Defizit in den Jahren 2025 und 2026 nicht weiter erhöhen. Leipzig muss daher zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen prüfen und umsetzen.
Die Stadt ist verpflichtet, der Landesdirektion regelmäßig über den Haushaltsvollzug und die voraussichtliche Entwicklung zu berichten. Auch die Fortschreibung der Entschuldungskonzeption bleibt angesichts der angespannten Finanzlage notwendig.
Ein Erlass des Sächsischen Innenministeriums erlaubt den Kommunen, in außergewöhnlichen Haushaltslagen Kredite in größerem Umfang aufzunehmen, um handlungs- und investitionsfähig zu bleiben. Für Leipzig bedeutet das, dass höhere Kreditaufnahmen zwar möglich, aber bis spätestens 2037 zurückzuführen sind.