Dresden - Über 40.000 Menschen unterschrieben gegen Kürzungen bei den Dresdner Verkehrsbetrieben – ein deutliches Signal aus der Bevölkerung. Doch die Entscheidung, ob das Bürgerbegehren überhaupt zulässig ist, sorgt nun für politischen Streit. Sachsen Fernsehen war vor Ort.
Bereits im März übergab die Linke Dresden das Bürgerbegehren an Oberbürgermeister Dirk Hilbert. Das Ziel: die geplanten Kürzungen bei den Dresdner Verkehrsbetrieben zu stoppen. Seitdem herrschte Stillstand – die Prüfung über die Zulässigkeit zog sich monatelang hin.
Nach Informationen von Sachsen Fernsehen hatte das städtische Rechtsamt das Begehren bereits als zulässig bewertet. Trotzdem beauftragte Hilbert eine externe Kanzlei, um die rechtliche Einschätzung erneut prüfen zu lassen. „Ich mache keine Politik, wo es mir gerade passt“, erklärte der Oberbürgermeister. „Ich habe rechtlich abzuwägen, was zulässig ist.“
Die Kanzlei kam schließlich zu einem anderen Ergebnis – und empfiehlt, das Bürgerbegehren als unzulässig einzustufen.
Auch die Initiatoren des Begehrens werfen Hilbert vor, eine „gegenläufige Rechtsauffassung konstruieren zu wollen“ – auf Kosten der Stadt.
Ob das Bürgerbegehren tatsächlich scheitert, entscheidet sich am 11. Dezember in der Stadtratssitzung. Bis dahin bleibt offen, ob der politische Druck auf Hilbert weiter steigt – oder ob sich die Stadtverwaltung mit ihrer Rechtsauffassung durchsetzt.