Di., 14.10.2025 , 17:48 Uhr

Sachsen will steigenden Mieten entgegenwirken

Mietpreisbremse soll verlängert werden

Dresden- In Dresden und Leipzig sollen die Mieten auch künftig nur begrenzt steigen dürfen. Die sächsische Staatsregierung hat deshalb eine Anhörung zur Verlängerung der Mietpreisbremse gestartet. Diese Regelung gilt derzeit noch bis Jahresende und schützt Mieterinnen und Mieter vor überzogenen Neuvertragsmieten. Sachsen Fernsehen war vor Ort.

Die Mietpreisbremse, 2022 eingeführt, legt fest, dass Mieten bei Neuvermietungen höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Innenminister Armin Schuster erklärte im Gespräch mit Sachsen Fernsehen, man habe „pragmatisch vorgehen müssen, um auf keinen Fall eine Lücke bei der Mietpreisbremse zu riskieren“.

Ein solcher Zeitraum ohne Regelung hätte für Neuverträge ab Januar 2026 erhebliche Mehrkosten bedeutet. Ein vollständiger Stopp des Mietanstiegs sei zwar nicht möglich, doch das Instrument wirke „gegen die Preisexplosion bei Neuvermietungen“.

Allerdings wird die Verordnung nur für eineinhalb Jahre verlängert. Laut Innenministerium sieht das Bürgerliche Gesetzbuch die Mietpreisbremse nur als ergänzende, zeitlich begrenzte Maßnahme vor. Ob sie über das Jahr 2027 hinaus bestehen bleibt, ist offen – bis dahin bleibt der Schutz für Mieterinnen und Mieter in Dresden und Leipzig bestehen.