So., 02.11.2025 , 13:30 Uhr

Bilanz nach einem Jahr Selbstbestimmungsgesetz

Selbstbestimmungsgesetz bringt Erleichterung – trotz Kritik an Einzelfällen

Ein Jahr nach Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes zieht die Bundesregierung eine positive Bilanz. Mehr als 22.000 Menschen haben ihren Geschlechtseintrag geändert – doch ein umstrittener Fall entfacht erneut die politische Debatte.

Ein Jahr Selbstbestimmungsgesetz: Bundesregierung zieht positive Bilanz

Ein Jahr nach Inkrafttreten bewertet die Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch, das Selbstbestimmungsgesetz als großen Erfolg. Viele Trans-, Inter- und nicht-binäre Menschen hätten «unendliche Erleichterung» verspürt, so die SPD-Politikerin. Seit November 2024 können Betroffene ihren Namen und Geschlechtseintrag unkompliziert beim Standesamt ändern lassen – über 22.000 Menschen nutzten das bereits.

 

Wichtiger Schritt für gesellschaftliche Teilhabe

Koch betonte, dass korrekte Ausweisdokumente entscheidend für die gesellschaftliche Teilhabe seien. Das neue Verfahren erleichtere Betroffenen den Alltag erheblich, nachdem frühere Änderungen mit großem bürokratischem Aufwand verbunden waren.

Debatte um möglichen Missbrauch

Mit Blick auf den Fall der flüchtigen Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich, die das Gesetz für sich genutzt hatte, warnte Koch davor, «den Blick auf die Erleichterung so vieler Menschen zu verstellen». Es werde immer Einzelne geben, die versuchten, ein Gesetz zu missbrauchen – das dürfe aber nicht die Errungenschaften für die Mehrheit infrage stellen.

 

Forderungen nach Nachbesserung aus der Union

Der Fall Liebich hatte eine politische Debatte ausgelöst. Politiker der Union, darunter Alexander Dobrindt (CSU), kritisierten das vereinfachte Verfahren und forderten eine Reform des Gesetzes.