Mo., 22.09.2025 , 12:26 Uhr

Ex-Mitarbeiter von AfD-Politiker Krah bestreitet Vorwürfe

Spionage-Prozess in Dresden: Angeklagter wehrt sich

Im Dresdner Spionage-Prozess weist der Hauptangeklagte Jian G. die Vorwürfe zurück. Sein Anwalt fordert Freispruch, die Bundesanwaltschaft beantragt siebeneinhalb Jahre Haft.

Dresden - Im Spionage-Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden hat der ehemalige Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah die Vorwürfe entschieden zurückgewiesen. In seinem letzten Wort erklärte der Hauptangeklagte Jian G.: „Ich habe nicht für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet und bin unschuldig.“

G., der 2001 zum Studium nach Dresden gekommen war, äußerte sich erstmals selbst im Verfahren. Er betonte, dass er in Deutschland Karriere habe machen wollen.

Sein Verteidiger forderte Freispruch und sprach von einem „geheimen Urkundenprozess“, da ein Teil der Beweise unter Geheimhaltung behandelt und somit unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurde. Zudem stellte er die Rechtmäßigkeit der mehrjährigen Überwachung seines Mandanten infrage und kritisierte die Auswertung der Beweismittel, die größtenteils in chinesischer Sprache vorlagen.

Die Bundesanwaltschaft wirft Jian G. besonders schwere Agententätigkeit für einen chinesischen Geheimdienst vor und beantragte am Dienstag eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren.

Mitangeklagt ist die Chinesin Yaqi X., die G. als Angestellte eines Logistik-Unternehmens am Leipziger Flughafen unterstützt haben soll. Für sie forderte der Generalbundesanwalt eine Strafe von zwei Jahren und neun Monaten. Ihre Verteidiger halten die Forderung für überzogen und betonten, X. habe ohne Wissen über eine mögliche Agententätigkeit gehandelt. Zudem sei ihr Geständnis bisher nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Das Urteil im Dresdner Spionage-Prozess wird in Kürze erwartet.