Mi., 17.09.2025 , 13:00 Uhr

Bäcker und Handwerkskammer begrüßen Entscheidung

Stollen-Abgabe vorerst ausgesetzt in Sachsen

Die umstrittene Abgabe auf verpackte Christstollen wird vorerst nicht erhoben. Sachsens Wirtschaftsminister Panter dankt dem Bund für das schnelle Entgegenkommen.

Dresden - Die geplante Abgabe auf in Folie verpackte Christstollen wird vorerst nicht umgesetzt. Das Bundesumweltministerium kündigte an, bis zur Klärung der eingelegten Widersprüche keine Abgabenbescheide zu verschicken. Damit reagieren Bund und Land auf die Kritik der sächsischen Stollenbäcker, die die Regelung als praxisfern bezeichnet hatten.

Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter hatte sich zuvor in einem Gespräch mit Bundesumweltminister Carsten Schneider für eine unbürokratische Lösung eingesetzt. „Wir wollen unsere Umwelt schützen, aber mit Regelungen, die realistisch und praktisch umsetzbar sind. Einen 750-Gramm-Christstollen als abgabepflichtiges Einwegkunststoffprodukt einzustufen, ist in meinen Augen absurd“, erklärte Panter.

Er betonte zugleich die Bedeutung des Bäckerhandwerks für Tradition und regionale Wertschöpfung. Die jetzt beschlossene Aussetzung sei ein „richtiger und vernünftiger Schritt“, um eine sorgfältige Prüfung zu ermöglichen und voreilige Belastungen zu verhindern.

Auch das Umweltbundesamt will die Begründungen der eingelegten Widersprüche nun intensiv prüfen und dabei Vergleiche mit Regelungen in anderen EU-Staaten einbeziehen. Panter kündigte an, die Gespräche mit dem Bund fortzusetzen, um eine langfristige, verlässliche und praxistaugliche Lösung für Sachsens Stollenbäcker zu erreichen.

Zustimmung kam auch von der Handwerkskammer Dresden. Hauptgeschäftsführer Andreas Brzezinski bezeichnete die Aussetzung der Abgabe als „positives Signal“. Gleichzeitig mahnte er an, dass es nicht bei diesem Zwischenschritt bleiben dürfe: „Diese Abgabe ist bürokratischer Irrsinn. Es braucht eine dauerhafte Lösung.“

Damit ist die Stollenabgabe zwar vorerst vom Tisch, die Diskussion um eine nachhaltige und handwerksgerechte Regelung geht jedoch weiter.