Boosterimpfung – SACHSEN FERNSEHEN https://www.sachsen-fernsehen.de Das lokale Nachrichtenportal für Sachsen Mon, 17 Jan 2022 11:26:56 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.5.2 Diese Corona-Regeln gelten ab dem 14. Januar in Sachsen https://www.sachsen-fernsehen.de/diese-corona-regeln-gelten-ab-dem-14-januar-in-sachsen-999399/ Sat, 08 Jan 2022 12:51:18 +0000 https://www.sachsen-fernsehen.de/?p=999399

Sachsen- Am Freitag hat das sächsische Kabinett über die Eckpunkte der neuen Corona-Notfall-Verordnung beraten. Im Video informieren Ministerpräsident Michael Kretschmer, Gesundheitsministerin Petra Köpping und Kultur- und Tourismusministerin Barbara Klepsch.

Laut Ministerpräsident Michael Kretschmer gehe es nun um die Verhältnismäßigkeit. Aktuell ist in Sachsen der Schwellenwert für die Überlastungsstufe in den Krankenhäusern unterschritten. Dieser Wert ist für alle Lockerungen maßgebend. Wird der Schwellenwert drei Tage hintereinander unterschritten, treten am übernächsten Tag Lockerungen in Kraft. Der Wert liegt bei mehr als 1.300 Betten auf Normal- oder 420 Betten auf Intensivstationen für Covid-19-Patienten. Am Freitag waren auf Sachsens Normalstationen 928 Betten belegt und auf den Intensivstationen 383. Die neue Corona-Notfall-Verordnung soll am Mittwoch beschlossen werden. In Kraft treten soll sie dann ab dem 14. Januar 2022. 

Ein Überblick über die neuen Corona-Regeln 

2G Plus 

Mit dem 2G Plus Konzept sollen viele Bereiche in Sachsen wieder öffnen können. Die 2Gplus-Regel wird für eine Reihe von Einrichtungen und Angeboten verpflichtend eingeführt. Der Zugang zu bzw. die Inanspruchnahme der entsprechenden Angebote bleibt dabei auf Genesene und Geimpfte beschränkt. Diese müssen zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen. Von der Testpflicht ausgenommen sind–       geboosterte Personen,–       Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,–       Personen für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt,–       Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen und zusätzlich einen Genesenennachweis vorweisen können sowie–       vollständig Geimpfte, deren letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt.

Hotspot-Regelung 

In Sachsen ist eine Hotspot-Regelung vorgesehen. Großstädte oder Landkreise, die eine hohe Inzidenz haben, müssen in einen Teil-Lockdown gehen. Hier gilt eine Inzidenz von 1.500 als Grenzwert.  

Kontaktbeschränkungen 

Die aktuellen Kontaktbeschränkungen sollen bestehen bleiben. Unter den Ungeimpften darf sich ein Haushalt weiterhin mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte Personen und Genesene dürfen sich maximal in Gruppen mit bis zu 10 Personen treffen.  

Einzelhandel 

Auch hier  sollen die aktuellen Regeln bestehen bleiben. Nur Geimpfte und Genesene dürfen Geschäfte des Einzelhandels nutzen, das gilt nicht für Geschäfte der Grundversorgung.  

FFP2-Masken 

Das Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln soll bestehen bleiben. 

Kultur- und Freizeiteinrichtungen 

Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater oder Kinos sollen unter Anwendung des 2G-Plus-Konzeptes öffnen dürfen. Die Säle dürfen dabei außerdem nur zur Hälfte belegt werden. Über eine maximale Besucheranzahl wird noch diskutiert. 

Auch Museen, Archive, Gedenkstätten und Ausstellungen sollen unter Anwendung des 2G Plus Modells öffnen können. Auch hier wird die Personenanzahl wohl begrenzt werden. Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen sollen ebenfalls mit 2G Plus öffnen können. 

Clubs, Bars und Diskotheken bleiben geschlossen. Großveranstaltungen, Feste und Veranstaltungen dürfen weiterhin nicht stattfinden. 

Sport 

Sportanlagen und Fitnessstudios dürfen wieder öffnen. In Inneneinrichtungen gilt das 2G Plus Konzept. In Außenbereichen gilt 2G. Auch Sportveranstaltungen sollen unter Auflagen und 2G Plus wieder stattfinden können. 

Schulen und Kitas 

Unter den aktuell geltenden Corona-Regeln soll der Betrieb von Schulen und Kitas weitergeführt werden. Das heißt, u.a. müssen drei wöchentliche Tests durchgeführt werden. Im Schulgebäude gilt Maskenpflicht und ab der fünften Klasse gilt diese auch im Unterricht. 

Gastronomie 

Auch hier soll das 2G Plus Modell gelten. Die eingeschränkten Öffnungszeiten sollen verlängert werden. Bis 22 Uhr dürfen Wirte voraussichtlich öffnen. 

Dienstleistungen 

Geimpfte und Genesene sollen körpernahe Dienstleistungen wieder in Anspruch nehmen können. Darunter zählt z.B. der Besuch des Kosmetikstudios. Beim Friseur gilt 3G in Kombination mit einem negativen Corona-Test. 

Tourismus 

Touristische Übernachtungen in Sachsen sollen wieder möglich werden. Hier gilt dann das 2 G Plus Modell. 

Versammlungen 

Solange die Überlastungsstufe unterschritten ist, können Versammlungen und Demonstrationen mit bis zu 1.000 Teilnehmern stattfinden. Abstandsgebote und Maskenpflicht bleiben bestehen. 

Die aktuell geltende Corona-Schutzverordnung, beschlossen am 12. Januar, findest du hier: www.coronavirus.sachsen.de

]]>
Keine Corona-Tests mehr bei 2G-Plus https://www.sachsen-fernsehen.de/keine-corona-test-mehr-bei-2g-plus-995688/ Wed, 15 Dec 2021 06:37:20 +0000 https://www.sachsen-fernsehen.de/?p=995688

Sachsen- In Deutschland soll die Testpflicht für Menschen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, bei 2G-Plus Konzepten entfallen.

© Sachsen Fernsehen

Bund und Länder haben am Dienstag bei der Gesundheitsministerkonferenz über Erleichterungen für Menschen beraten, die eine Drittimpfung erhalten haben. Lauterbach schlug vor, dass die zusätzliche Testpflicht von Geimpften mit Booster-Impfung bei 2G-Plus Konzepten entfallen soll - also bei Konzepten, an denen nur Geimpfte und Genesene teilnehmen dürfen, die zusätzlich einen Test gemacht haben. In mehreren Ländern sei dies bereits seit Anfang Dezember der Fall. Beispielsweise in Niedersachsen und Baden-Würtemberg. 

Nun soll die Testpflicht für Menschen, die eine Drittimpfung erhalten haben, in ganz Deutschland im Regelfall entfallen, so Bayerns Gesundheitsminister nach den Beratungen gestern Abend. Demnach müssen sich dann diejenigen, die bereits geboostert worden sind, bei 2G-Plus Konzepten nicht mehr testen lassen. Die Booster-Impfung müssen allerdings 15 Tage zurückliegen. Ausgenommen von dieser Regel sollen aber Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sein. Hier müsse weiterhin ein negativer Corona-Test vorgelegt werden.

]]>
Erste Omikron-Durchbrüche bei 7 geboosterten Deutschen https://www.sachsen-fernsehen.de/erste-omikron-durchbrueche-bei-7-deutschen-994721/ Fri, 10 Dec 2021 05:48:08 +0000 https://www.sachsen-fernsehen.de/?p=994721

Sachsen- Sieben Deutsche haben sich in Südafrika mit der Coronavirus-Variante Omikron angesteckt. Das seien die ersten bekannten Impfdurchbrüche mit Omikron bei Personen, die bereits geboostert worden sind.

Sieben Deutsche haben sich in Südafrika mit der Coronavirus-Variante Omikron angesteckt. Die Personen sind im Alter von 25 bis 39 Jahren. Sechs von ihnen hatten bereits eine Booster-Impfung mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer erhalten. Eine Person erhielt Moderna als Drittimpfung. Das berichtete Wolfgang Preiser, Mitglied des Forschungskonsortiums, das die Coronavirus-Variante entdeckt hat gegenüber dem Tagesspiegel. "Durchbruchsinfektionen gibt es sehr viele. Was wir nicht wussten, ist, dass auch eine Booster-Impfung mit Biontech/Pfizer das nicht verhindert.", so Preiser.

© SF/Benedict Bartsch

Das seien die ersten bekannten Impfdurchbrüche mit Omikron bei Personen, die bereits geboostert worden sind. Preiser sagte weiter, man dürfe es nicht so verstehen, dass die Impfung nicht helfe. Dies zeige, dass die bestmögliche Impfung eine Infektion mit der Coronavirus-Variante augenscheinlich nicht verhindert. Ein angepasster Impfstoff sei nötig, wie auch bereits u.a. von Biontech/Pfizer angekündigt.

]]>
Omikron – Mehr Antikörper nach Biontech-Booster https://www.sachsen-fernsehen.de/omikron-25-prozent-mehr-antikoerper-nach-biontech-booster-994377/ Wed, 08 Dec 2021 16:42:00 +0000 https://www.sachsen-fernsehen.de/?p=994377

Sachsen- Erste Studienergebnisse zeigen, dass beim Covid-19-Impfstoff von Biontech die Booster-Impfung vor der Coronavirus-Variante Omikron teilweise schützen kann. 

© Sachsen Fernsehen

Studiendaten zufolge schützt der Covid-19-Impfstoff von Biontech und Pfizer nur teilweise gegen die Coronavirus-Variante Omikron. Das Africa Health Research Institute in Südafrika habe das Blut von 12 Menschen untersucht, die diesen Impfstoff erhielten. Die Ergebnisse zeigen einen 41-fachen Rückgang der neutralisierenden Antikörper gegen Omikron. Ebenso zeigen sie, dass Personen, die sowohl geimpft als auch zuvor infiziert waren, eine beträchtliche Immunität erhalten bleibt, heißt es auf der Homepage des Instituts. Die klinischen Auswirkungen dieser Labordaten müssen noch bestimmt werden, so Geschäftsführers des Instituts Professor Willem Hanekom. 

Die Virologin Sandra Ciesek, Direktorin des Instituts für Medizinische Virologie am Universitätsklinikum Frankfurt, twitterte heute erste Daten von Studienergebnissen zu  Experimenten mit Omikron und der Delta-Variante. Diese zeigen dass erst die Gabe von drei Impfdosen die Omikron Variante teilweise neutralisiert. Drei Monate nach der Booster-Impfung liegt die Neutralisation bei Omikron bei 25 Prozent, bei der Delta-Variante sind es 95 Prozent.

"Die Daten bestätigen, dass die Entwicklung eines an Omicron angepassten Impfstoffs sinnvoll ist.", so die Virologin auf Twitter. Außerdem twittert sie: "Die Daten können nichts dazu aussagen, ob man weiterhin vor einem schweren Verlauf geschützt ist (Stichwort T-Zellen)."

]]>
SIKO empfiehlt Booster-Impfung mit Moderna oder Biontech https://www.sachsen-fernsehen.de/siko-empfiehlt-booster-impfung-mit-moderna-oder-biontech-990760/ Tue, 23 Nov 2021 10:48:29 +0000 https://www.sachsen-fernsehen.de/?p=990760

Sachsen- Die Corona-Lage in Sachsen verschärft sich von Tag zu Tag. Deshalb ist auch die Nachfrage nach Booster-Impfungen rasant gestiegen. Die Sächsische Impfkommission empfiehlt dabei eine Auffrischung mit Vakzinen von Biontech oder Moderna. 

© SACHSEN FERNSEHEN

Die Sächsische Impfkommission (SIKO) hat Informationen zur Boosterimpfung herausgegeben. Demnach sollte eine Auffrischungsimpfung immer mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen, also den Vakzinen von Biontech und Moderna. Die Boosterimpfung kann mit dem gleichen Impfstoff stattfinden, der bei der Grundimmunisierung eingesetzt wurde, aber auch mit dem jeweils anderen. Wer also zum Beispiel bei der ersten und zweiten Impfung den Impfstoff von Biontech verabreicht bekommen hat, kann mit Biontech geboostert werden, aber ebenso mit einem von Moderna. Eine Impfung mit dem jeweils anderen mRNA-Impfstoff kann sogar von Vorteil sein, so die Sächsische Impfkommission. 

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen sowie die Landesärztekammer begrüßen diese Entscheidung. Sie sage aus, dass beide MRNA-Impfstoffe gleich gut sind. Hier ist die aktuelle Impfempfehlung der SIKO: www.slaek.de/de/03/36impfen/module/siko-m1.php 

 
]]>