Mi, 20.03.2019 , 13:41 Uhr

4000 zusätzliche Wähler durch neues Wahlrecht

Dresden - Zur Landtagswahl in Sachsen soll es in diesem Jahr circa 4000 neue Wahlberechtigte geben. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, Menschen, die unter Vormundschaft stehen, das Wahlrecht zu erteilen.

Diese Personengruppe durfte bis jetzt keine Stimme bei politischen Wahlen abgeben. Dazu zählen beispielsweise Menschen mit starken körperlichen und geistigen Behinderungen, Demente oder auf unbestimmte Zeit nicht ansprechbare Personen. Die Große Koalition möchte das neue Inklusionsgesetz so schnell wie möglich im sächsischen Landtag auf den Weg bringen.

Änderungen am Wahlrechtssystem sollen jeweils mindestens ein Jahr vor einer Wahl erfolgen. Andernfalls besteht die Gefahr einer unzulässigen Einflussnahme auf den Wahlvorgang, deshalb gilt das neue Wahlgesetz zur Europawahl am 26.5. noch nicht.

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