Di, 30.03.2021 , 17:27 Uhr

Ab Donnerstag nur mit Test in den Zoo - Neue Regeln für Sachsen

Sachsen- Das ist kein Aprilscherz! Die Coronaschutzverordnung wird ab 1. April deutlich verschärft. Einige Regeln im Überblick.

Laut Kultusminister Christian Piwarz (CDU) wird die Schulbesuchspflicht in allen Klassen ausgesetzt - OP- und FP2-Masken müssen ab der Klasse 5 nun auch während des gesamten Unterrichts getragen werden. Lehrer und Schüler*innen müssen sich nun auch zweimal in der Woche testen lassen. Die Schulen und KITAS sollen inzidenzunabhängig offen bleiben.

Wer zum Friseur will, muss künftig auch als Kunde einen tagesaktuellen Negativ-Test mitbringen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich zweimal die Woche testen. Andere Bereiche, die "Kundenkontakt" haben, müssen sich auch zweimal wöchentlich testen lassen. Die Arbeitgeber müssen diese Tests bereitstellen.

Schwimmunterricht soll in Zukunft wieder erlaubt werden -  Zwar müssen Freibäder und Hallenbäder grundsätzlich geschlossen bleiben. Das Schulschwimmen in der Grundschule soll allerdings nach Ostern wieder stattfinden.

Zoos, Museen und Geschäfte sollen inzidenzunabhängig weiterhin geöffnet bleiben. Das gilt allerdings nur, solange die maximale Intensiv-Bettenkapazität von "1300" nicht überschritten wird.

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