Do, 09.06.2022 , 06:17 Uhr

Abstandsregel für Windräder könnte gekippt werden

Sachsen – Anfang Juni wurde im Freistaat eine 1000-Meter-Abstandsregel für Windräder zu Wohngebäuden beschlossen. Diese könnte nun durch den Bund gekippt werden, sollte nicht genügend Fläche für den Windausbau zur Verfügung gestellt werden.

Dies sehen die Pläne des Wirtschafts- und Klimaschutzministeriums sowie des Bauministeriums in Berlin vor, die am Mittwoch in die Ressortabstimmung gingen. "Verhinderungsplanung" sei nicht akzeptabel, sagte Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) mit Blick auf strenge Regelungen in Ländern zum Abstand von Windrädern zu Wohnhäusern.

Die Länder sollen im Grundsatz weiter Mindestabstände zur Wohnbebauung bis zu 1000 Meter festlegen können - müssen aber sicherstellen, dass sie gesetzlich vorgegebene Flächenziele erreichen, wie es aus Ministeriumskreisen hieß. Falls sie dies nicht tun, sollen landesspezifische Abstandsregeln nicht angewandt werden dürfen. Das Ziel ist, dass der Bau von neuen Windrädern künftig nicht mehr durch strenge Abstandsregeln erschwert werden soll.

Der Landtag in Sachsen hatte am 1. Juni die sächsische Bauordnung geändert und dabei auch den 1000-Meter-Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden besiegelt. Vom Mindestabstand kann aber abgewichen werden, wenn es um das Repowering, also das Nachrüsten bestehender Anlagen, geht, oder wenn der Abstand im Außenbereich auf Wunsch der Gemeinden unterschritten werden soll.

Mit der Regelung will Sachsen erreichen, dass mehr Flächen für Windkraft zur Verfügung gestellt werden können als bisher. Die Linken halten die Regelung im Sinne des Ausbaus erneuerbarer Energien allerdings für kontraproduktiv.

Sachsen soll nach Plänen des Bundes einen durchschnittlichen Flächenanteil für den Windkraftausbau erbringen. Ziel sei ein Anteil der Landesfläche von 1,3 Prozent bis 2026 und ein Anteil von 2,0 Prozent bis 2032, wie es am Mittwoch aus Kreisen des Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministeriums sowie des Bauministeriums hieß. Bundesweit soll ein gesetzlich verpflichtendes Flächenziel von 1,4 Prozent bis 2026 und von 2 Prozent bis 2032 gelten. (mit dpa)

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