Do, 05.01.2017 , 17:47 Uhr

Diese Pflichten bringt die weiße Pracht mit sich

Leipzig – Wenn der Geh- oder Radweg nicht geräumt ist, könnte es unangenehme Folgen haben. Denn das Ordnungsamt kontrolliert regelmäßig. Diese Pflichten haben Hausbesitzer und Vermieter in den Wintermonaten.

Des einen Leid, des anderen Freud. Die Rede ist von der Räum- und Streupflicht von Hauseigentümern vor den eigenen vier Wänden. Die einen freut es, dass man rutschfrei an dem Gebäude vorbeischlendern kann, die anderen Ärgern sich über die zusätzliche Aufgabe zur früher Stunde, bei Schnee, Wind und Wetter.
Der Gehweg muss täglich von 7 bis 20 Uhr von Schnee und Eis geräumt sein, an Feiertagen ab 8 Uhr. Zum Streuen darf nur Splitt, Kies oder Sand verwendet werden.
Streusalz ist also tabu und auch wenn der Geh- oder Radweg nicht geräumt ist, könnte es unangenehme Folgen haben. Denn das Ordnungsamt kontrolliert regelmäßig. Wurde der Gehweg nicht geräumt, kommt es zu einem Bußgeld, die Aufgabe kann aber auch an dritte, wie den Hausmeisterservice, abgegeben werden.
Aber auch die Mieter könnten zum Streuen gezwungen werden, wenn es so im Mietvertrag vereinbart wurde. Denn auch diese wünschen sich morgens vor der Haustür einen sicheren und gestreuten Gehweg.

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