Mi, 24.07.2019 , 13:22 Uhr

AfD-Klage zur Wahllistenkürzung abgewiesen

Dresden -  Die AfD Sachsen ist mit ihrer Klage vom Bundesverfassungsgericht zurück gewiesen worden. Die Partei hatte nach Nichtzulassung ihrer Kandidatenliste für die Landtagswahl in Sachsen Beschwerde eingereicht. Wichtigster Grund für die Ablehnung sei, dass die Partei nicht alle notwendigen Unterlagen für eine Verfassungsbeschwerde vorgelegt habe, erklärte das Bundesverfassungsgericht. 

Die AfD äußert sich in diesem Zusammenhang wie folgt: „Die Nichtbefassung ist für uns enttäuschend und nicht nachvollziehbar. In anderen Bundesländern und auch auf Bundesebene ist der Rechtsweg gegen fragwürdige Entscheidungen der Wahlausschüsse möglich. In Sachsen ist ein effektiver Rechtsschutz nicht vorgesehen. Auch Willkürentscheidungen des Wahlausschusses sind damit möglich. Der Ball zum Schutz des Rechtsstaates und der Demokratie liegt nun im Feld des Sächsischen Verfassungsgerichts“, so  AfD-Landesvorsitzender Jörg Urban. 

Kritik gab es vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor allem auch, weil die Angelegenheit in erster Linie vom Land Sachsen entschieden werden muss. Die AfD hätte also darlegen müssen, warum sie meint, in ihrem Fall in Karlsruhe überhaupt Grundrechte durchsetzen zu können.

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