Mi, 24.02.2021 , 23:02 Uhr

Anstieg der Schlaglöcher - Wer haftet bei Schaden?

Sachsen - Vor etwas über eine Woche hat es auf Sachsens Straßen so ausgesehen. Schneefälle sorgten für ein erschwertes Vorankommen, Vorsicht war geboten. Und eine Woche später? Die Lage hat sich entspannt, doch ein wenig trügt der Schein, denn ein neues Problem tut sich auf. Die kleine, ungeliebte Einbuchtung auf dem Asphalt ist gar nicht so neu, doch Frost sorgte dafür, dass Schlaglöcher gegenwärtiger sind denn je. Erst vor wenigen Tagen sorgte ein größeres Schlagloch für gleich drei Unfälle, auch innerorts tummeln sie sich besonders auf viel befahrenen Straßen. Sollte beim Überfahren eines Schlaglochs direkt vor Ort ein Schaden auftreten, ist eine sofortige Bestandsaufnahme sinnvoll.

Nicht immer, gerade auf Autobahnen, ist dies ohne weiteres möglich. So bleibt neben einem Zeugen zunächst nur die Dokumentation am eigenen Auto. Bei einem schwerwiegenden Schaden oder einer scheinbar größeren Gefahr durch das Schlagloch, kann die Polizei hinzugezogen werden. Danach stellt sich schnell die Frage: Wer kommt für den Schaden auf? Können Städte und Kommunen haftbar gemacht werden?

Die jeweilige Kommune hat also einerseits eine Verkehrssicherungspflicht und muss zum Beispiel mit Schildern auf größere Straßenschäden hinweisen. Schlaglöcher werden im Normalfall regelmäßig überprüft und behoben. Die Beweislast liegt aber letztenendes immer beim Geschädigten.

Bleibt noch der Weg über eine Vollkaskoversicherung. Diese übernimmt in der Regel durch Schlaglöcher entstandene Schäden. Ansonsten ist Sorgfaltspflicht ist das Stichwort. Mit mehr Vorsicht in den Verkehr hineinfahren und Schlaglöcher umfahren und nicht mitnehmen.

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