Fr, 08.06.2018 , 11:27 Uhr

Antennengemeinschaften sollen von GEMA-Kosten befreit werden

Berlin - Der Bundesrat hat mit großer Mehrheit dem sächsischen Gesetzesentwurf zugestimmt, der die Antennengemeinschaften von zusätzlichen urheberrechtlichen Kosten der GEMA befreien soll. Der Gesetzentwurf wurde Ende April 2018 vom Freistaat Sachsen in den Bundesrat eingebracht.

In Ostdeutschland sind in den achtziger Jahren Antennengemeinschaften mit großer Eigeninitiative der Mitglieder entstanden, um gerade auch im ländlichen Raum einen Fernsehempfang zu ermöglichen. So empfangen viele Menschen in Sachsen bis heute ihre Fernseh- und Hörfunkprogramme über privat organisierte Gemeinschaftsantennen. Rund 280 Betreiber gibt es im Freistaat. Diese leiten die über Satellit ausgestrahlten und mit einer Gemeinschaftsantenne empfangenen Fernseh- oder Hörfunksignale durch ein Kabelnetz an die angeschlossenen Empfangsgeräte ihrer Mitglieder weiter.

Obwohl sich die Weiterleitung der Sendesignale bei Wohnungseigentümergemeinschaften und bei Antennengemeinschaften nicht wesentlich unterscheidet, werden diese in Bezug auf zu leistende urheberrechtliche Vergütungen unterschiedlich behandelt. Hierfür fällt bisher eine urheberrechtliche Vergütung in Höhe von über 5 Prozent der gesamten Umsätze der Antennengemeinschaften an, die von Verwertungsgesellschaften wie der GEMA geltend gemacht wird. Die Kosten sind für die Antennengemeinschaften erheblich, da sie regelmäßig keine auf Gewinn ausgelegten Wirtschaftsunternehmen sind.

Nachdem im Jahr 2017 die Bundesregierung eine entsprechende Prüfbitte nicht aufgegriffen hat, unterbreitet der Bundesrat nun auf Initiative Sachsens einen eigenen Gesetzesvorschlag zur Befreiung der Antennengemeinschaften von diesen zusätzlichen Kosten.

Justizminister Sebastian Gemkow (CDU): „Die Antennengemeinschaften haben nicht nur durch die Verbreitung unabhängiger Informationen zum Erfolg der Friedlichen Revolution beigetragen, sie haben auch ihre Bedeutung für den Rundfunk und Fernsehempfang bis heute nicht verloren. Im Gegenteil, gerade im ländlichen Raum leisten sie einen maßgeblichen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Fernseh- und Rundfunkprogrammen. Umso weniger leuchtet es aber ein, dass diese Gemeinschaften etwa gegenüber Wohnungseigentümergemeinschaften benachteiligt werden.“

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