Fr, 27.04.2018 , 17:31 Uhr

Gerechtigkeit - Antennengemeinschaften sollen von GEMA-Kosten befreit werden

Dresden - Sachsen möchte die Situation von Antennengemeinschaften verbessern. Das Justizministerium hat am Freitag eine Gesetzesinitiative beim Bundesrat eingereicht, die für eine Befreiung von Gema-Gebüren sorgen könnte. Sachsenweit würden davon rund 280 Betreiber profitieren. So auch die Antennengemeinschaft Dresden-Dölzschen.

Der Unmut unter den Mitgliedern der Antennengemeinschaft Dölzschen ist groß, denn schon seit Jahren bezahlen sie doppelte Rundfunkgebühren. Deshalb hat sich der Vorstandsvorsitzende Christian Scholze nun erneut an das Justizministerium gewendet, um für Gerechtigkeit zu sorgen. Sollte der Entwurf wieder abgelehnt werden, kommt die Antennengemeinschaft in eine finanzielle Notlage. Im schlimmsten Fall bedeutet das für die Bürger, sie müssten sich eine eigene Satellitenschüssel besorgen oder einen Kabelanbieter mit wesentlich höheren Gebühren suchen. Das soll jedoch verhindert werden. 

In der Sitzung des Bundesrates am 27. April in Berlin hat der Freistaat Sachsen eine Bundesratsinitiative eingebracht, die Antennengemeinschaften von zusätzlichen urheberrechtlichen Kosten der GEMA befreien soll. Der sächsische Justizminister Sebastian Gemkow dazu: „Es besteht hier dringender Handlungsbedarf, um eine Gerechtigkeitslücke zu schließen. Während große Wohnungseigentümergemeinschaften Rundfunk- und Fernsehsendungen kostenlos empfangen können, werden Antennengemeinschaften allein für die Weiterleitung der empfangenen Programme zu den Haushalten ihrer Mitglieder mit einer urheberrechtlichen Gebühr erheblich belastet. Gerade im ländlichen Raum sind wir auf die von den Antennengemeinschaften zur Verfügung gestellte Infrastruktur aber angewiesen. Es ist nicht einzusehen, dass sich dadurch der Empfang von Rundfunk- und Fernsehempfang erheblich verteuert. Die Menschen in Sachsen haben in den achtziger Jahren mit viel Arbeitskraft und eigenem Geld diese Antennenanlagen gebaut. Oft wurden Ihnen dabei noch Steine in den Weg gelegt und heute sollen sie noch über Gebühr zur Kasse gebeten werden. Das ist eine Ungerechtigkeit, die inakzeptabel ist.“

Aktuelle Situation

Viele Bürgerinnen und Bürger empfangen ihre Fernseh- und Hörfunkprogramme über privat organisierte Gemeinschaftsantennen. Deren Betreiber können Wohnungseigentümer-gemeinschaften oder auch Antennengemeinschaften sein, die häufig in Sachsen, aber auch in Bayern oder Brandenburg anzutreffen sind. Antennengemeinschaften leiten die über Satellit ausgestrahlten und mit einer Gemeinschaftsantenne empfangenen Fernseh- oder Hörfunksignale durch ein Kabelnetz an die angeschlossenen Empfangsgeräte ihrer Mitglieder weiter. Obwohl sich die Weiterleitung der Sendesignale bei Wohnungseigentümergemeinschaften und bei Antennengemeinschaften nicht wesentlich unterscheidet, werden diese in Bezug auf zu leistende urheberrechtliche Vergütungen unterschiedlich behandelt. Hierfür fällt bisher eine urheberrechtliche Vergütung in Höhe von über 5% der gesamten Umsätze der Antennengemeinschaften an, die von Verwertungsgesellschaften wie der GEMA geltend gemacht wird. Die Kosten sind für die Antennengemeinschaften erheblich, da sie regelmäßig keine auf Gewinn ausgelegten Wirtschaftsunternehmen sind.

Wenn Wohnungseigentümergemeinschaften über Satellit ausgestrahlte Sendesignale mit einer Gemeinschaftsantenne empfangen und durch ein Kabelnetz zu den einzelnen Empfangsgeräten der Wohnungseigentümer weiterleiten, entstehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) keine Schadensersatz-, Wertersatz- oder Vergütungsansprüche der Rechteinhaber, wenn es sich um eine zeitgleiche, unveränderte und vollständige Weitersendung handelt. Auch Antennengemeinschaften empfangen die Sendesignale durch eine Gemeinschaftsantenne und leiten diese durch ein Kabelnetz an die Empfangsgeräte der Haushalte weiter, die sich zum Betrieb dieser Gemeinschaftsantennenanlage zusammengeschlossen haben. Dies löst aber nach obergerichtlicher Rechtsprechung urheberrechtliche Vergütungspflichten aus, die von den Antennengemeinschaften zu begleichen sind.

In Ostdeutschland sind in den achtziger Jahren Antennengemeinschaften mit großer Eigeninitiative der Mitglieder entstanden, um gerade auch im ländlichen Raum einen Fernsehempfang zu ermöglichen. Der Freistaat Sachsen hatte bereits im letzten Jahr mit einem Antrag im Bundesrat darauf gedrungen, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt. Nachdem der Antrag in der vergangenen Legislaturperiode des Bundes nicht aufgegriffen wurde, sieht sich der Freistaat Sachsen in der Verantwortung, jetzt die Diskussion mit einem eigenen Gesetzentwurf erneut anzustoßen.

 

Zur Übersicht