Mi, 22.03.2017 , 12:13 Uhr

Anwohner rechnen mit Verschärfung des Parkplatzkriegs

Dresden – Ab Juni gilt eine neue Parkzone zwischen Käthe-Kollwitz-Ufer, Arnoldstraße, Gerokstraße und Sachsenallee. Gäste im Karree der Dresdner Johannstadt müssen dann einen Parkschein ziehen, Anwohner können einen Parkausweis beantragen. Und wenn es den Deutschen an ihr Auto geht, dann ist erwartungsgemäß Stunk vorprogrammiert.

Anwohnern der Dresdner Johannstadt dürfte diese Situation mehr als bekannt vorkommen: Es ist Feierabendzeit im Kiez. Geschafft von der Arbeit fährt Silke Grüttner einmal und noch eine Runde ums Karree, um halbwegs in der Nähe ihrer Wohnung einen Parkplatz zu finden. Vor ihrer Haustür dürfte die berufstätige Mutter unter der Woche zwischen 8 und 18 Uhr maximal eine Stunde stehen. Gegen 16 Uhr kommt sie Heim – umparken wäre also angesagt. Die Bilder gleichen sich entlang der Häuserzeilen in der Johannstadt: Im Stadtteil tobt seit Jahren ein Kampf um die besten Parkplätze. Das Parkproblem existiert derzeit noch in der gesamten Johannstadt. Die Angst vieler Anwohner besteht nun darin, dass sich durch die abgesteckte kostenpflichtige- bzw. Anwohnerparkzone, der Parkplatzkampf auf angrenzende Straßenzüge konzentriert. Ein Problem, das der Stadt durchaus bekannt ist.Voraussichtlich im Spätsommer sollen Autos auch im Karree zwischen Käthe-Kollwitz-Ufer, Arnoldstraße, Pfotenhauer und Neubertstraße nur noch gegen Gebühr abgestellt werden dürfen. Mehr als 11.000 Menschen wohnen in der Johannstadt. Für Erledigungen, Arztbesuche aber auch Schlendern an der Elbe wird der Stadtteil viel genutzt.

Auf einen Blick: Mehr Informationen zur neuen Bewohnerparkzone in der Johannstadt

Ab Juni wird für einen ersten Teil der Johannstadt eine Bewohnerparkzone eingerichtet. Damit soll nach Bestreben der Stadt das Abstellchaos verschwinden. Die Bewohnerparkausweise können derzeit beantragt werden. Das Bewohnerparkgebiet Nr. 15 umfasst folgende Straßenzüge und einzelne Hausnummern:
– Käthe-Kollwitz-Ufer 4,
– Elsasser Straße,
– Florian-Geyer-Straße,
– Elisenstraße,
– Bundschuhstraße,
– Bönischplatz,
– Hopfgartenstraße,
– Pfotenhauerstraße zwischen Elisenstraße und Arnoldstraße,
– Gerokstraße 27,
– Pfeifferhannsstraße,
– Blumenstraße 61, 63 und 65,
– Arnoldstraße 27, 29 und 31,
– Thomas-Müntzer-Platz 2 bis 5.
Auf diesen Straßen wird gebührenpflichtiges Parken eingeführt. Das Bewohnerparkgebiet befindet sich entsprechend der Parkgebührenordnung der Landeshauptstadt Dresden in der Tarifzone III. Es sind folgende Parkgebühren zu zahlen:
– gebührenpflichtige Parkzeit: Montag bis Freitag 8 bis 19 Uhr
– Parkgebühr pro Stunde: 0,50 Euro
– Tagestarif: 3 Euro

Bewohner mit Bewohnerparkausweis Nr. 15 sind von der Gebührenpflicht befreit. Den Geltungsbereich erkennt der Bewohner im Display des Parkscheinautomaten. Ebenfalls eingeführt werden Straßenabschnitte mit Parkverbot von Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr, wo Bewohner mit Parkausweis Nr. 15 aber parken dürfen.
Im Einzelnen sind stets die Beschilderung und Markierung im Straßenraum bindend. Straßensperrungen oder mögliche Veränderungen der Verkehrsorganisation, zum Beispiel durch Bauarbeiten, sind unbedingt zu beachten.

Hinweise vor Beantragung eines Bewohnerparkausweises:
Diese Regelung gilt nur für Bewohner der genannten Wohnhäuser, welche über keinen Tiefgaragenplatz oder privaten Stellplatz im Bewohnerparkbereich Nr. 15 verfügen. Allerdings kann für ein Zweitfahrzeug ein Antrag zur Ausstellung eines Bewohnerparkausweises gestellt werden.
Dem Inhaber eines Bewohnerparkausweises kann kein Stellplatz zugeordnet oder garantiert werden. Der Bewohnerparkausweis berechtigt zum Parken auf den für Bewohner ausgewiesenen Stellflächen bzw. befreit von der Gebührenpflicht. Andere Nutzergruppen (im Gebiet tätige Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Besucher und andere Anlieger) haben keinen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis. Für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises ist eine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Diese beträgt in Abhängigkeit von der Gültigkeitsdauer für ein halbes Jahr 20 Euro, für ein Jahr 30 Euro und für zwei Jahre 50 Euro. Die gewünschte Gültigkeitsdauer ist bei Beantragung anzugeben.

Voraussetzungen zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises:
Antragsberechtigt ist jeder Bewohner, der seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz auf den oben genannten Straßen meldebehördlich nachweisen kann und dort tatsächlich wohnt. Er muss über einen Führerschein mindestens der Fahrerlaubnisklasse für Pkw verfügen und ein eigenes Fahrzeug (Pkw oder gleichgestelltes Kfz bis maximal 3,5 t zulässige Gesamtmasse) besitzen oder die dauerhafte Nutzung eines Fahrzeugs nachweisen. Die entsprechenden Dokumente sind vorzulegen. Ist der Antragsteller nicht gleichzeitig Fahrzeughalter, so ist vom Halter die schriftliche Bestätigung der dauerhaften privaten Nutzung des Fahrzeuges erforderlich.
Bei nicht persönlicher Antragstellung ist zusätzlich eine Vollmacht des Antragstellers vorzulegen.

Möglichkeiten der Beantragung des Bewohnerparkausweises:
Bei persönlicher Vorsprache sind die erforderlichen Unterlagen im Original mitzubringen.
Besucheradresse:
Stadtverwaltung Dresden
Straßen- und Tiefbauamt
Abt. Straßenverkehrsbehörde
Lingnerallee 3, 01069 Dresden, 2. Etage, Zimmer 5232 (Zugang Süd- oder Osteingang)
Öffnungszeiten: Montag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Mittwoch geschlossen
Dienstag und Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Bei persönlicher Vorsprache sind längere Wartezeiten nicht auszuschließen. Es wird daher empfohlen, die Antragstellung per E-Mail oder per Post vorzunehmen.
Bei Beantragung mit der Post oder per E-Mail wird der Bewohnerparkausweis innerhalb von vier Wochen zugesandt.
Wird der Bewohnerparkausweis mit der Post beantragt, sind die erforderlichen Unterlagen in Kopie zu senden an:
Postanschrift:
Stadtverwaltung Dresden
Straßen und Tiefbauamt
Abt. Straßenverkehrsbehörde
PF 12 00 20
01001 Dresden
Bei Beantragung per E-Mail sind die erforderlichen Unterlagen als PDF-Datei oder Bild-Datei (jpg, gif, usw.) zu senden an:
E-Mail: bewohnerparken@dresden.de
Rückfragen sind unter den Telefonnummern 0351-4884283 oder 0351-4884165 während der Öffnungszeiten möglich.
Informationen sind auch im Themenstadtplan unter www.dresden.de erhältlich

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