Fr, 26.11.2021 , 21:44 Uhr

Arbeitsagenturen führen 2G-Regel ein

Dresden- Die Arbeitsagenturen führen bundesweit die 2G-Regel für persönliche Gespräche ein.

Die Arbeitsagenturen bleiben auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In den Häusern gelten die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln. Außerdem führen die Arbeitsagenturen ab Donnerstag, den 25. November 2021 zusätzlich bundesweit die 2G-Regel ein.

Für persönliche Gespräche ist dann ein Nachweis erforderlich, der bestätigt, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren. Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kunden am Notfallschalter möglich. 

Alle Kunden können viele Anliegen unkompliziert über die digitalen e-Services der BA oder telefonisch erledigen. Ausführliche Informationen zu den e-Services gibt es unter folgendem Link: www.arbeitsagentur.de/eservices

Über die kostenfreie Service-Hotline für Arbeitnehmer: 0800 4 5555 00 können Kunden Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr, telefonisch Kontakt aufnehmen. In der Agentur für Arbeit Dresden ist zusätzlich weiterhin die Sonderrufnummer geschaltet: 0351 2885 2500.

Weitere Informationen: www.arbeitsagentur.de/dresden

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