Mi, 11.12.2019 , 15:37 Uhr

Arbeitsgericht gibt Daniel Frahn recht

Chemnitz- Das Arbeitsgericht Chemnitz beschäftigte sich am Mittwoch noch einmal mit der fristlosen Kündigung des ehemaligen Torjägers Daniel Frahn.

Das Gericht gab dem Ex Himmelblauen nun recht. Damit gilt der Vertrag nicht als beendet und endet demnach erst am 30. Juni 2021. Die CFC Fußball GmbH muss ihn also weiterhin beschäftigen. Aus Sicht des Richters seien die genannten Gründe für die außerordentliche Kündigung nicht ausreichend gewesen. Erst im August wurde der Stürmer von dem damaligen CFC-Geschäftsführer Thomas Sobotzik fristlos entlassen.

Wie der CFC im Laufe des Tages mitteilte, wolle die GmbH gegen das Urteil vom 11. Dezember Berufung einlegen. Dementsprechend werde Daniel Frahn auch weiterhin nicht am Trainings- und Spielbetrieb des Chemnitzer FC teilnehmen.

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