Mi, 01.03.2017 , 16:42 Uhr

Asylsuchende klagen vor dem Verwaltungsgericht

Dresden – Das Schicksal vieler syrischer Asylsuchender liegt aktuell in den Händen des Dresdner Verwaltungsgerichts. Am Mittwoch wurden die ersten sechs von insgesamt 330 Klagen syrischer Staatsangehöriger bearbeitet. In diesen Fällen geht es um junge Männer, die alleine nach Deutschland kamen.

Die Rechtsprechung in Deutschland ist derzeit sehr uneinheitlich. Einige Gerichte entscheiden im Sinne einer Flüchtlingsanerkennung nach Genfer Konvention. Andere Gerichte sehen den subsidiären Schutz als ausreichend an. Damit erhalten Asylsuchende eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Sie zählen jedoch nicht als Flüchtling mit dem deutschen Grundrecht auf Asyl. Um das zu beurteilen wird unter anderem eine Sachverständige anwesend sein, die zur Lage in Syrien Auskunft gibt. Das Gerichtsverfahren könnte sich über mehrere Jahre ziehen. Fällt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts negativ aus, können die Kläger vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen.

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