Mi, 09.03.2022 , 06:25 Uhr

Auch nach 20. März soll es Corona-Maßnahmen geben

Sachsen- Die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping hat angekündigt, dass es auch nach dem Wegfall der meisten Corona-Maßnahmen zum 20. März Infektionsschutzregeln in den Ländern geben werde.

Der Bund habe den Ländern dazu erste Eckpunkte vorgelegt, in denen unter anderem sogenannte Basis-Schutzmaßnahmen gegen Covid-19 und eine Übergangsregelung vorgesehen seien, erklärte die SPD-Politikerin am Dienstag nach einer Kabinettssitzung der sächsischen Landesregierung. Köpping zufolge sollen die Bundestagsfraktionen an diesem Donnerstag über die Vorschläge beraten.

Nach einem von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungsplan sollen zum 20. März «alle tiefgreifenderen» Beschränkungen entfallen, wenn die Lage in den Kliniken es zulässt. Die bundesweite Rechtsbasis für solche Maßnahmen läuft am 19. März aus. Eine neue Grundlage für Maßnahmen nach diesem Stichtag muss noch in dieser Woche auf den Weg gebracht werden, damit der Bundestag noch rechtzeitig darüber entscheiden kann. Bis zuletzt war unklar, ob auch das Bundeskabinett sich am Mittwoch mit Anschlussregelungen befassen würde.

Nach Angaben der sächsischen Gesundheitsministerin soll es auch noch nach dem 19. März «eine Variante geben», die es den Ländern ermöglichen soll, Schutzmaßnahmen zu treffen, wie etwa eine Regelung zum verpflichtenden Nachweis einer Corona-Impfung oder Genesung («G-Regeln»). Weitere Details nannte Köpping mit Verweis auf die noch ausstehenden Beratungen der Fraktionen nicht.

Köpping nahm am Nachmittag in Dresden noch an einer Diskussionsrunde mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) teil. Dieser hatte sich zuletzt angesichts wieder steigender Infektionszahlen besorgt geäußert. Nach längerem Rückgang war die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz den fünften Tag in Folge wieder auf 1259,2 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche gestiegen. (dpa)

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