Do, 03.08.2017 , 16:35 Uhr

Augustusbrücke: Straßenbahnbetrieb nur noch bis 7. August

Dresden - Der Straßenbahnbetrieb wird am 7. August auf der Augustusbrücke eingestellt. Die Arbeiter beginnen, die Gleise und Pflasterung an den Gleisen sowie die Oberleitungsmaste und Oberleitung zurückzubauen. Parallel dazu werden die Arbeiten zum Rückbau der Sandsteinbrüstungen, Gesimse und Maste der örtlichen Beleuchtung auf der Oberstromseite abgeschlossen und der Rückbau der Konsolsteine beginnt.

Nach der Instandsetzungsplanung ist der Bogen über das Terrassenufer aus wirtschaftlicher Sicht nicht sanierbar. Geplant ist, ihn abzubrechen und neu herzustellen. In Vorbereitung des für Anfang Oktober geplanten Abbruches des Bogens 1 wird eine temporäre, beleuchtete Fußgänger- und Radwegbrücke errichtet werden, um die Verkehrsverbindung auch über den Zeitraum von Abbruch und Neubau des Bogens 1 gewährleisten zu können. Der Abbruch dieses Bogens 1 erfolgt voraussichtlich an einem Wochenende Anfang November unter Vollsperrung des Terrassenufers. An weiteren Wochenenden erfolgen eine bauzeitliche Absenkung des Terrassenufers sowie die Herstellung der Gründung des Traggerüstes für den Neubau des Bogens 1. Auch hierfür werden Wochenendsperrungen des Terrassenufers benötigt.

Der Bogen 1 ist nach historischem Vorbild aus Beton herzustellen. Hierfür steht eine eigens mit dem Denkmalschutz abgestimmte Betonmischung bereit. Um die Nutzung des Terrassenufers nicht einzuschränken und insbesondere die erforderliche Lichte Höhe von 4,50 m zu gewährleisten, wird das Terrassenufer unter dem Bogen 1 um etwa 60 cm abgesenkt.

Ab dem Frühjahr 2018 ist das Traggerüst einschließlich der Bogenschalung für den Neubau des Bogens 1 aufzubauen. Erforderliche Nachbearbeitungen nehmen einen Zeitraum von mehreren Wochen in Anspruch, sodass diese Arbeiten bis in den Sommer 2018 dauern. Ebenfalls ab dem 7. August bauen Arbeiter auf dem Schlossplatz die Gleise und die Pflasterung an den Gleisen aus und die Oberleitung zurück. Das Baufeld ist abgegrenzt, für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und Baustellensicherung stehen Bauzäune und die Verkehrsführung ist eingerichtet.

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