So, 02.09.2018 , 10:57 Uhr

Ausschreibung zum 3. Sächsischen Inklusionspreis gestartet

Dresden – Die Bewerbungsfrist zum Sächsischen Inklusionspreis  für Organisationen und Vereine ist gestartet.

Der Sächsische Inklusionspreis prämiert Beispiele gelungener Inklusion, die eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für jedermann eröffnen und den Prozess der Inklusion aktiv vorantreiben.

Ausgelobt wird der Inklusionspreis alle zwei Jahre vom Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Herrn Stephan Pöhler.

Für die Kategorien Bildung, Freizeit & Kultur, Demografie und Barrierefreiheit sowie für einen Sonderpreis werden 2018 fünf Preise zu je 1.000 EUR vergeben. Die Preisträger werden auf der Grundlage der Vorschläge einer vom Beauftragten benannten Jury ermittelt.

Bewerben können sich alle im Freistaat Sachsen ansässigen Organisationen, Einrichtungen, Vereine, Institutionen, etc., gleich welcher Rechtsform.

Im Rahmen eines Festaktes im Plenarsaal des Sächsischen Landtages werden am 3. Dezember 2018 die fünf Preisträger im Beisein aller eingeladenen Bewerber ausgezeichnet.

Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen finden Sie unter: www.inklusion.sachsen.de bzw. www.behindern.verhindern.sachsen.de/inklusionspreis.html

Bewerben kann man sich noch bis zum 30. September 2018.

Quelle: sachsen.de

Autor: Silvia Metzig

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