Do, 23.02.2017 , 08:07 Uhr

Beobachtungsgebiet zur Geflügelpest ausgeweitet

Chemnitz – Das Beobachtungsgebiet zur grassierenden Geflügelpest ist jetzt auf weitere Chemnitzer Stadtteile ausgeweitet worden.

Wie die Stadtverwaltung mitteilte, gilt die „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung“ jetzt auch für das Stadtzentrum, den Kaßberg, Altendorf, Altchemnitz, Glösa-Draisdorf, Borna-Heinersdorf, Furth, Schlosschemnitz, Kapellenberg, Kappel und Helbersdorf.

Für Halter von Geflügel und Vögeln in Gefangenschaft gelten dabei bestimmte Regeln und Verbote.

Auch Hunde und Katzen dürfen im Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen.

Hintergrund: Bei einem in der Stadt Flöha am 15. Februar 2017 geborgenen toten Wildvogel (Greifvogel, Bussard) wurde das hochpathogene aviäre Influenza-A-Virus des Subtyps H5 nachgewiesen. Daraufhin hat das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Mittelsachsen am 21. Februar 2017 den Ausbruch der Geflügelpest bei diesem Wildvogel amtlich festgestellt.

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