Di, 23.07.2019 , 15:11 Uhr

Berufsausbildungsbeihilfe wird erhöht

Dresden - Zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres am 1. August steigt die Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Auch das Ausbildungsgeld für junge Menschen mit Behinderung wird erhöht. Die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge erhöhen sich stufenweise bis 1. August 2021. Zum 1. August 2019 steigt der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen von 622 Euro auf 716 Euro monatlich. Diese Anpassung nimmt die Arbeitsagentur bei laufenden Leistungen automatisch vor.

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