Mo, 17.02.2020 , 16:47 Uhr

Beschäftigung Schwerbehinderter melden

Chemnitz- Wenn Arbeitgeber durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen haben, sind sie gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.

Deswegen müssen Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen bis spätestens 31. März 2020 der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Sollten die Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Menschen nicht nachkommen, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Diese wird nicht pauschal erhoben. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Beschäftigtenzahl insgesamt und ist gestaffelt. Demnach gilt pro unbesetztem Arbeitsplatz beträgt die Ausgleichsabgabe zwischen 125,00 bis 320 Euro. Für die Erstellung der Anzeige, können Unternehmen sowie Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden.  Schnell und unbürokratisch kann die Meldung auf elektronischem Wege vorgenommen werden.

Aus rechtlichen Gründen ist es erforderlich, dass der zuständigen Agentur für Arbeit immer der von IW-Elan automatisch erzeugte Versandbeleg mit der ID-Nummer unterschrieben zuzusenden ist. Für telefonische Anfragen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer ist die Arbeitsagentur unter der kostenlosen Servicenummer für Arbeitgeber: 0800/ 4 5555 20 erreichbar.

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