Mi, 18.01.2017 , 16:32 Uhr

"Bullenkopf-Affäre" - Teilausschluss bleibt bestehen

Dresden – Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat die SG Dynamo Dresden am Mittwoch zu einem Teilausschluss verurteilt. In der Berufungsverhandlung zur „Bullenkopf-Affäre“ wurde lediglich die Geldstrafe auf 40.000 Euro reduziert.

Dieses Urteil verkündete der Vorsitzende Richter nach der rund fünfeinhalbstündigen Verhandlung. Bei der Urteilsverkündung verwies er unter anderem darauf, dass der Verein mit fast 20 Vorfällen bereits vorgestraft war. Damit wird der Verein für unzähliges Fan-Fehlverhalten im Rahmen des DFB-Pokalspiels gegen RB Leipzig bestraft. Dresden-Anhänger hatten einen abgetrennten Bullenkopf in den Innenraum des Stadions geworfen. Darüber hinaus ging das Urteil des Gerichts auch auf mehrere Unsportlichkeiten der Fans bei weiteren drei Spielen ein.

Bereits am 15. Juli hatte das Sportgericht die SG Dynamo zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro und einem Zuschauerausschluss auf Bewährung verurteilt. Nach dem Bullenkopfwurf beoim Pokalspiel gegen RB Leipzig war diese wieder aufgehoben und durch eine Teilsperrung des Stadions und eine Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro verhängt.

Dynamo bleibt nun noch der Gang vor das Schiedsgericht. Sollten die Schwarz-Gelben das Urteil anerkennen, greift der Teilausschluss zum kommenden Heimspiel gegen Union Berlin.

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