Mo, 10.07.2017 , 13:55 Uhr

Bundesgerichtshof verwirft Revisionen im Fall "Anneli"

Dresden – Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Beschuldigten Norbert K. und Markus B. im Fall „Anneli“ mit Beschluss vom 27. Juni als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Dresden vom 5. September 2016 rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsbegründungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte die beiden Beschuldigten am 27.01.2016 zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden angeklagt. Am 5. September 2016 hatte das Landgericht Dresden die beiden Angeklagten wegen Mordes mit erpresserischem Menschenraub mit Todesfolge schuldig gesprochen.

Der Angeklagte Markus B. wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Bei ihm stellte die Kammer eine besondere Schwere der Schuld fest, die eine Vollstreckungsaussetzung ausschließt.

Den Angeklagten Norbert K. verurteilte das Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten. Bei ihm ging die Kammer von einer Begehung des Mordes durch Unterlassen aus. Eine aktive Beteiligung an der Tötungshandlung selbst wurde jedoch nicht festgestellt. Ein weiterer Grund der Milderung, war das frühzeitiges Geständnis, was wesentlich zur Aufklärung der Tat beigetragen hatte.

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