Do, 11.02.2021 , 18:00 Uhr

Bundespräsident spricht im Bundesrat

Sachsen/ Berlin - In unsere Reihe "Sachsen in Berlin" berichten wir über die anstehenden Entscheidungen aus dem Bundesrat, die den Freistaat betreffen. Heute geht es zunächst um ein Jubiläum, das man historisch nennen kann. Am Freitag kommt der Bundesrat in Berlin zu seiner 1000. Sitzung zusammen. Dazu sprechen wir mit Staatssekretär Conrad Clemens, dem Bevollmächtigten des Freistaates Sachsen beim Bund.

Schon im immerwährenden Reichstag und in der Bundesversammlung des Deutschen Bundes war Sachsen mit seinen Gesandten vertreten. Nach dem Bedeutungsverlust während der Weimarer Republik und der Abschaffung des Reichsrates 1934 durch die Gleichschaltung der Nationalsozialisten, sollte der föderale Charakter der Bundesrepublik durch die Mitwirkungen der Länder an der Gesetzgebung des Bundes gestärkt werden. Am 7. September 1949 kam der Bundesrat zu seiner ersten Sitzung zusammen. Seither tagt er durchgehend und seit 1990 mit Vertretern des Freistaates Sachsen.

Genau ein Jahr nach dem Mauerfall, am 9. November 1990 kam der Bundesrat in Berlin erstmals mit Vertretern aller 16 Bundesländer zusammen. Der damalige Bundesratspräsident Hennig Voscherau begrüßte die neuen Länder „mit dem Willen zu guter Zusammenarbeit, zur Solidarität, zum neuen Weg in eine gemeinsame Zukunft“ in der Länderkammer. Mit der Wiedervereinigung wuchs die Anzahl der Bundesratsmitglieder auf letztlich 69. Für die absolute Mehrheit benötigt man seither 35 Stimmen, Sachsen ist mit vier Stimmen vertreten.

Sachsen stellte bisher zwei Bundesratspräsidenten

Im Jahr 2000 zog der Bundesrat von Bonn nach Berlin und tagt seither im ehemaligen Preußischen Herrenhaus mitten in der Bundeshauptstadt. Empfangen wurden die Mitglieder der Länderkammer dort am 29. September 2000 vom damaligen sächsischen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf, dem ersten sächsischen Bundesratspräsidenten. Im selben Jahr rief Biedenkopf die deutsch-russische Freundschaftsgruppe im Bundesrat ins Leben, um die Zusammenarbeit mit dem russischen Föderationsrat zu vertiefen und den Austausch zu fördern.

Der zweite sächsische Bundesratspräsident war im Jahr 2015/16 Stanislaw Tillich. In seiner Amtszeit setzte er sich unter dem Motto „Brücken bauen“ für die Stärkung und den Ausbau der internationalen Beziehungen des Bundesrates ein. Als Mitglied der Minderheit der Lausitzer Sorben, sprach er als erster Bundesratspräsident Worte in seiner sorbischen Muttersprache. Die nächste Bundesratspräsidentschaft wird Sachsen voraussichtlich im Jahr 2031 übernehmen.

Der sächsische Ministerpräsident steht traditionell dem Bundesratsausschuss für Auswärtige Angelegenheiten vor. Michael Kretschmer hat aktuell den Vorsitz in diesem politischen Ausschuss inne.

Wichtige Gesetze für und von Sachsen

In den vergangenen gut 30 Jahren war der Bundesrat an vielen Beschlüssen für Sachsen beteiligt. Die finanzielle Unterstützung der neuen Bundesländer durch die Solidarpakte I und II, die Einführung des Solidaritätszuschlags und die Reform des Länderfinanzausgleichs prägten die Mitwirkung des Bundesrates an der Vollendung der Deutschen Einheit ebenso wie die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, die Angleichung der Renten und den Ausbau sowie die Modernisierung der Infrastruktur in Ostdeutschland. Bei den Föderalismusreformen brachten sich die Länder über den Bundesrat maßgeblich in der Neuordnung der Bund-Länder-Beziehungen und – mit wesentlicher Beteiligung des damaligen sächsischen Ministerpräsidenten Georg Milbradt – die Finanzarchitektur ein. Doch auch bedeutende Zukunftsthemen für den Freistaat stehen weit oben auf der Agenda des Bundesrates. Im letzten Jahr wurden hier wichtige Weichen für einen erfolgreichen Strukturwandel in den sächsischen Braunkohlerevieren gestellt.

Die Bundesländer können über den Bundesrat auch eigene Gesetzesinitiativen einbringen. Sachsen hat sich alleine seit 2007 an mehr als 100 solcher Initiativen beteiligt. Dabei ging es um diverse, aus Sicht des Freistaates wichtige Themen wie beispielswiese die Entfristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze, die heimische Stahlwirtschaft und die Beschleunigung von Hochwasserschutzmaßnahmen. Zuletzt konnte Sachsen im letzten Jahr mit einer Initiative zum Schutz der Europäischen Union und ihrer Symbole vor Verunglimpfung erfolgreich eine Gesetzesänderung initiieren.

Quelle: Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund

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