Mi, 22.05.2019 , 17:08 Uhr

Bundesregierung: Abschuss von Wölfen erleichtern

Deutschland- Eine Gesetzesänderung der Bundesregierung sieht vor, Wölfe leichter abschießen zu können. Nun muss der Bundesrat darüber entscheiden.

Bisher war der Abschuss von Wölfen nur erlaubt, wenn die Belastung durch den Wolf „unzumutbar“ oder „existenzgefährdend“ ist. Dies soll jetzt geändert werden. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Wölfe künftig schon dann abgeschossen werden können, wenn „ernste Schäden“ für Nutztierhalter drohen oder entstehen.

Der vorgestellte Gesetzesentwurf stellt einen Kompromiss zwischen Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) dar. Demzufolge sollen einzelne Wölfe eines Rudels künftig auch dann geschossen werden können, wenn nicht eindeutig geklärt ist, welcher Wolf genau zugebissen hat – und zwar „bis zum Ausbleiben von Schäden“.

Klöckner nannte das Gesetz einen ersten Schritt in die richtige Richtung, gab aber ebenfalls bekannt, dass angesichts der rasch zunehmenden Wolfspopulation weitere Schritte nötig sein werden. Auch ein vorbeugender Abschuss wäre denkbar, nicht erst, wenn Nutztiere wie Schafe gerissen worden seien. Umweltministerin Schulze betonte, dass der Wolf eine streng geschützte Tierart bleiben muss.

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