Fr, 11.06.2021 , 15:41 Uhr

Corona-Hilfen für Zoos

Dresden- Ab sofort können sächsische Tierparks und Zoologische Gärten die Erstattung von Einnahmeausfällen beantragen, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind. Darüber hat die Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch informiert.

Der Freistaat stellt dafür bis zu 5 Millionen Euro bereit. Über die Förderrichtlinie Zoos können Einnahmeausfälle zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai 2021 ausgeglichen werden. Die Höhe der Zuwendung bemisst sich nach den nicht durch Einnahmen gedeckten Betriebsausgaben, begrenzt auf maximal 900.000 Euro je Einrichtung. Anträge können bei der SAB, der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden.

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