Do, 11.08.2022 , 12:12 Uhr

Corona-Schutz-Verordnung bis 10. September verlängert

Sachsen - Die Staatsregierung hat die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung aufgrund der aktuellen Infektionslage bis einschließlich 10. September 2022 verlängert.

Die aktuell gültigen Regelungen bleiben unverändert bestehen. Damit bleibt unter anderem die Maskenpflicht im ÖPNV bestehen, ebenso wie in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen. In Krankenhäusern wird eine FFP2-Maske bei direktem Kontakt mit vulnerablen Personen empfohlen.

Alle weiteren Informationen zur Testpflicht und Regelübersichten unter: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

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