Di, 14.09.2021 , 17:00 Uhr

Corona-Schutzverordnung wird um weiteren Indikator ergänzt

Dresden/Sachsen- Das durch den Bund beschlossene Infektionsschutzgesetz der vergangenen Woche sorgt für erforderliche Anpassungen der sächsischen Corona-Schutzverordnung. Grundsätzlich wird sich wenig ändern. Neben den bekannten Schwellenwerten 10 und 35, sowie der Vorwarn- und Überlastungsstufe seitens der Bettenauslastung in den Krankenhäusern, wird die neue Verordnung um einen weiteren Indikator ergänzt.

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