Di, 29.11.2016 , 17:18 Uhr

Oskar und Robbie sollten wegen Vogelgrippe drin bleiben

Dresden - Die Vogelgrippe hält die Sachsen weiterhin auf Trab. Nicht nur dass für Geflügel seit 14. November eine allgemeine Stallpflicht gilt, auch Hunde und Katzenbesitzer müssen in der Natur auf ihre Vierbeiner aufpassen. Gassi und Spazieren gehen, für Hundezüchterin Yvette Herfurth und Hündin Ati aus Dresden geht das derzeit nur an der Leine.

 

Denn für Hunde und Katzen gelten seit Inkraftreten der Allgemeinverfügung durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Leinenpflicht in den Sperr- und Beobachtungsgebieten in Sachsen. Wird dieser Leinenzwang nicht eingehalten und Hundehalter werden erwischt, droht ihnen eine empfindliche Strafe, sagt Kersten Normann, Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Dresden. Doch nicht nur Hunde dürfen im Sperr- und Beobachtungsgebiet nicht mehr frei herumlaufen. Gleiches gilt auch für Katzen. Darum wird Minki und ihren Artgenossen „Stubenarrest“ verordnet, um sich nicht mit dem Virus zu infizieren.

Das Ordnungsamt überwacht das Einhalten der Allgemeinverfügung in den betroffenen Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten im Freistaat. Dresden wird die Verfügung über den 13. Dezember hinausgehen, da bereits neue Vogelgrippe-Fälle im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgetreten sind. In Leipzig wurde die Allgemeinverfügung des Sperrbezirks ebenfalls verlängert und ausgeweitet. In Chemnitz und Hoyerswerda sind bisher noch keine Fälle von Vogelgrippe aufgetreten.

Wir konnten nicht widerstehen und haben unsere süßesten Katzenbilder herausgeholt. Die Stubentiger müssen in bestimmten Gebieten wegen der Vogelgrippe in der Wohnung bleiben.

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