So, 07.01.2018 , 20:10 Uhr

Das ändert sich in 2018

Ab dem 01. Januar gab es wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen. Einige davon haben wir für Sie zusammengefasst.

Familie

Mutterschutz

Schülerinnen und Studentinnen haben seit Anfang des Jahres ebenfalls ein Recht auf Mutterschutz. Sie sind von sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt des Kindes von Pflichtveranstaltungen freizustellen.

Und auch am Arbeitsplatz gilt es einige Neuerungen zu beachten. So ist nun für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Bisher war dies nur in Jobs notwendig, bei denen Schwangere mit Stoffen in Berührung kommen konnten, die die Gesundheit beeinträchtigen könnten. Ein Beschäftigungsverbot gilt zudem für Tätigkeiten, die unter Zeitvorgaben zu erledigen sind.

Außerdem wird der Mutterschutz nach der Geburt von acht auf zwölf Wochen verlängert, wenn das Kind mit Behinderungen auf die Welt kommt.

Kindergeld und Mindestunterhalt

Ab sofort erhalten Familien für jedes Kind zwei Euro mehr Kindergeld. Außerdem hat sich der steuerliche Kinderfreibetrag von 4716 auf 4788 Euro erhöht.

Alleinerziehende haben zudem Anspruch auf mehr Mindestunterhalt vom getrenntlebenden Elternteil. Für alle Kinder bis 11 Jahre sind sechs Euro mehr zu zahlen. Für Jugendliche von 12 bis 17 Jahre erhöht sich der Mindstunterhalt um sieben Euro. Der Betrag für Volljährige bleibt jedoch unverändert bei 527 Euro. Zu beachten ist, dass das Kindergeld zukünftig auf den Mindestunterhaltsbedarf angerechnet wird.

Rente

Rentenangleich Ost-West

Die Renten im Osten sollen bis 2025 auf Westniveau steigen. Mit der jährlichen Rentenanpassung zum 01. Juli sollen die Ostrenten auf 95,8 Prozent des Westwertes gehoben werden. Anschließend wird die Rente jährlich um 0,7 Prozent steigen, sodass 2025 die Renten im Osten dann zu 100 Prozent dem Rentenwert West entsprechen.

Die Angleichung der Renten wird bis 2021 ausschließlich durch die Rentenversicherung erfolgen. Danach gibt es dann einen jährlichen Zuschuss durch den Bundeshaushalt im dreistelligen Millionenbereich, um das Rentenniveau im Osten anzuheben.

Betriebsrente

Das Thema Altersarmut wird immer präsenter. Ein Weg zusätzlich für den Lebensabend vorzusorgen sind sogenannte Betriebsrenten. Während viele große Unternehmen diese Art der Absicherung bereits eingeführt wurde, gibt es in kleineren Betrieben noch Nachholbedarf, um besonders Geringverdiener vor der Altersarmut zu schützen. Ein wichtiger Schritt in die Richtung wurde nun mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz getan, das ab 01. Januar gilt. Um Unternehmen einen Anreiz zu schaffen, Arbeitnehmern, die weniger als 2.200 Euro brutto verdienen, eine Betriebsrente anzubieten, wurde ein steuerlicher Zuschuss von 30 Prozent festgelegt.

Unternehmen

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gilt ab 2018 für ALLE Branchen. Damit sind auch Tarifverträge, die unter dem Mindestlohn liegen ab sofort nicht mehr zulässig!

Branchenabhängig liegt der Mindestlohn teilweise auch über 8,50 Euro. So zum Beispiel im Dachdecker-, Maler- und Elektrohandwerk sowie im Baugewerbe und bei Gebäudereinigungen.

Datenschutz wird verschärft

Unternehmen sollten dringend ihren Datenschutz überprüfen, denn ab 25. Mai tritt die neuen EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft, die ganz erhebliche Strafen für Verstöße vorsieht. Es ist mit verschärften Kontrollen zu rechnen!

Wir haben uns bei der IHK Chemnitz umgehört, warum es in diesem Bereich einer Neuerung bedarf.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.chemnitz.ihk24.de/recht_und_steuern/Rechtsinformationen/Datenschutz/Datenschutz2/3183980

Finanzen

Tschüss 500 Euro-Schein

Ende 2018 ist der lila Schein Geschichte. Denn die Europäische Zentralbank hat in 2016 beschlossen, den Schein schrittweise abzuschaffen. Sobald die 100 und 200 Euro-Scheine auf dem neusten Stand sind, also die Sicherheitsmerkmale verbessert wurden, wird der 500er nicht mehr herausgegeben. Bis es soweit ist, kann aber noch bedenkenlos mit der 500 Euro-Note bezahlt werden.

Abgabefrist für Steuererklärung verlängert

Bisher war es so, dass Steuererklärungen bis zum Mai des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen waren. Dies hat sich nun geändert. Zukünftig kann die Einreichung bis 31. Juli des Folgejahres erfolgen. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat sogar noch länger Zeit, nämlich bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

Mobilität und Reisen

(Diesel-)Fahrzeuge

Nach dem Dieselabgasskandal soll nun im Februar höchstrichterlich beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig über ein Dieselfahrverbot entschieden werden, denn gerade in Großstädten seinen die Feinstaubgrenzwerte grenzwertig oder sogar überschritten.

Eine Änderung ist jedoch bereits bekannt - wer sich zukünftig ein neues Auto anschafft, muss damit rechnen, dass die Kfz-Steuer steigen kann. Diese Neuerung wird zum 01. September in Kraft treten.

Reisen

Die neue Pauschalreiserichtlinie tritt ab 01. Juli in Kraft und soll den Verbraucherschutz erhöhen. So sollen Verbraucher zukünftig nicht nur bei gebuchten Pauschalreisen abgesichert sein, sondern auch bei Angeboten, die sie sich selbst zusammenstellen.

Weniger erfreulich ist aus Sicht der Verbraucherzentrale hingegen, dass Reiseveranstalter den Preis zukünftig um 8 Prozent erhöhen dürfen. Was genau es damit auf sich hat, haben unsere Kollegen aus Leipzig bei der Verbraucherzentrale hinterfragt.

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