Di, 08.06.2021 , 12:27 Uhr

Das ist erlaubt bei Sommerfest, Geburtstag, Grillparty und Co.

Der Blick von Regierung und Bevölkerung haftet an der 7-Tage-Inzidenz. Gemeinsam mit den Temperaturen steigt auch die Hoffnung auf ein baldiges Ende der Pandemie und der einschränkenden Maßnahmen. Seit dem 31. Mai 2021 gilt die neue Corona-Schutzverordnung in Sachsen. Was sagt diese in Bezug auf private Feiern in Haus und Garten aus?

Übersicht Corona-Schutzverordnung ab 31. Mai

Werden private Geburtstags- oder Gartenfeste geplant, dann gilt in Sachsen eine Personenbeschränkung ab einer 7-Tage-Inzidenz über 100. In diesen Fällen dürfen nur ein Hausstand sowie eine weitere Person inklusiv deren Kindern unter 14 Jahren dazukommen.

Aktuell liegen die laborbestätigten Neuinfektionen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsens unter 100. In Regionen mit einer Inzidenz unter 35 sowie zwischen 35 und 50 können Feiern mit maximal 10 Personen sowie einer unbeschränkten Anzahl an Kindern unter 14 Jahren stattfinden. Die Kinder müssen mit einer der anwesenden Personen verwandt sein oder zu deren Hausstand gehören. Eine genaue Auflistung jeglicher Maßnahmen ist unter coronavirus.sachsen.de zu finden.

Derzeit fallen unter anderem die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz unter die Marke von 35, aber auch der Landkreis Nordsachsen sowie der Vogtlandkreis. Die Infektionszahlen können sich jederzeit wieder ändern, deshalb ist es wichtig, immer die tagesaktuellen Zahlen im Auge zu behalten.

Liegen die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zwischen 50 und 100, dann dürfen nur maximal 5 Personen aus zwei verschiedenen Haushalten in geschlossenen Räumen feiern. Scheint die Sonne und die Party kann im Garten stattfinden, dann bleibt es bei der Gruppenstärke von 10 Personen sowie deren Kindern unter 14 Jahren.

Bis zum 21. Juni werden die Tage länger, das Wetter wird vermutlich sommerlicher. Lange Partynächte unter freiem Himmel stehen hoch im Kurs. Doch wie sieht die Ausgangssperre aus? Ab einer Inzidenz von über 100 wird ein solches Vorhaben unmöglich, denn ab 22 Uhr bis 5 Uhr morgens heißt es, zu Hause zu bleiben. Liegen die Infektionszahlen darunter, dann kann die nächtliche Sause, unter Einhaltung der Vorschriften, stattfinden. Im privaten Bereich gibt es keine Regelungen zum Tragen einer FFP-2- oder ähnlichen Maske. Auch auf anderweitige Mund-Nasen-Bedeckungen darf verzichtet werden. Allerdings mahnt die Regierung hier zur Vernunft. Gerade wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nur schwierig oder überhaupt nicht eingehalten werden kann, wird zum Tragen einer Maske geraten.

Im kleinen Kreis sind bei einer Inzidenz unter 100 private Feiern möglich. Wichtig ist, dass dabei keine Personen teilnehmen, die grippeähnliche Symptome aufweisen. Wer sich krank fühlt, Husten oder Fieber hat, der sollte sich schnellstmöglich auf das Coronavirus testen lassen. Ist der Gastgeber selbst betroffen, dann muss die Party verlegt werden. Auf diese Fälle haben sich sogar einige Kartenanbieter eingestellt. So bietet der Druckdienstleister meine-kartenmanufaktur.de neuerdings eine Corona-Change-the-Date-Garantie an. Dadurch können Einladungs- und Save-the-Date-Karten kostenlos geändert und neu bestellt werden, falls sich das Datum krankheitsbedingt ändert, das finden wir doch mal eine echt gute Idee!

Verantwortungsvoller Umgang bei Privatfeiern

Während mit dem Rückgang der Infektionszahlen wieder mehr Normalität möglich wird, ist dennoch Vorsicht geboten. Aktuell haben 38,8 Prozent der Sachsen eine Erstimpfung gegen Corona erhalten. Rund 920.000 Bewohner wurden bereits ein zweites Mal immunisiert. Das bedeutet, dass immer noch ein Großteil der Einwohner keinen ausreichenden Impfschutz besitzt.

Deshalb sollten auch im privaten Umfeld der Mindestabstand von 1,5 Metern, regelmäßiges Händewaschen und Lüften sowie das Tragen von Schutzmasken praktiziert werden. Eine Mund-Nasen-Bedeckung empfiehlt sich vor allem in geschlossenen Räumen, weil dort die Ansteckungsgefahr höher als im Außenbereich ist. Aber auch im Garten, wenn die Sitzplatzsituation keinen Mindestabstand zulässt, ist der Einsatz die Verwendung von Masken ratsam.

Auf das Geburtstagsständchen wird am besten verzichtet. Beim Singen kommt es zu einem höheren Aerosolausstoß. Dadurch besteht eine vermehrte Infektionsgefahr mit dem Corona-Virus. Verboten sind Gesangseinlagen jedoch nicht.

Idealerweise werden Masken und Handdesinfektionsmittel direkt am Eingang bereitgestellt. Zwischendurch sollten die Fenster immer wieder geöffnet werden. Damit dies im Eifer des Gefechts nicht vergessen wird, kann regelmäßig der Handyalarm gestellt werden. Oder die Feier wird direkt nach draußen verlegt.

Der Gastgeber besitzt in seinen eigenen vier Wänden das Hausrecht und kann auf die Einhaltung verschiedener Maßnahmen bestehen. Damit das zu keinen Unstimmigkeiten auf der Feier führt, ist eine Ankündigung im Vorfeld ratsam. Am besten werden die gewünschten Regeln direkt im Einladungsschreiben kommuniziert. Dann können sich die Gäste in Ruhe überlegen, ob sie unter den geforderten Regeln an der Feier teilnehmen möchten oder nicht.

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