Mo, 01.11.2021 , 15:33 Uhr

Demonstration auf Autobahn bleibt verboten

Sachsen- Die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden wurde zurückgewiesen. Die Partei „Freie Sachsen“ hatte am 18. Oktober eine Versammlung unter dem Thema „A4 als Schleuserroute stoppen!“ angezeigt. Als Versammlungsort wurde dabei die Autobahn A4 in Richtung Dresden benannt. Da der Landkreis Görlitz die Versammlung untersagte, wurde ein Eilantrag gegen das Verbot gestellt und abgelehnt. Zu Recht habe die Versammlungsbehörde eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch die Versammlung angenommen. Auch die dagegen gerichtete Beschwerde blieb ohne Erfolg. Der 6. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist zu der Auffassung gelangt, dass die Autobahn für die geplante Versammlung zumindest in einer Fahrtrichtung vollständig gesperrt werden müsste.

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