Di, 18.06.2019 , 16:51 Uhr

Deutsche PKW-Maut verstößt gegen EU-Recht

Luxemburg- Der Europäische Gerichtshof entschied heute für Autofahrer aus dem Ausland. Sie müssen vorerst nicht für die Benutzung deutscher Autobahnen bezahlen.

Die in Deutschland geplante PKW-Maut verstößt gegen geltendes EU-Recht, so die Begründung des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg. Die Abgabe diskriminiere andere EU-Länder, da sie praktisch ausschließlich von Pkw-Fahrern aus anderen Mitgliedsländern gezahlt werden soll, teilte der Europäische Gerichtshof mit. Die wirtschaftliche Last der Maut liege dadurch praktisch ausschließlich auf den Haltern und Fahrern von in anderen EU-Staaten zugelassenen Fahrzeugen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Sie verstoße zudem gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs im EU-Binnenmarkt.

Die Maut sei mit EU-Recht unvereinbar.

Ab Oktober 2020 sollte die Maut auf Bundesstraßen und Autobahnen kassiert werden. Inländische Autobesitzer sollten im Gegenzug durch eine geringere Kfz-Steuer komplett entlastet werden. Fahrer aus dem Ausland sollen nur für Autobahnen zahlen.

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