Mi, 28.12.2016 , 19:00 Uhr

Die an Weihnachten geschenkte Hose passt nicht? - Darauf müssen Sie beim Umtausch achten!

Leipzig – Der Pullover etwas zu groß, das Buch schon gelesen und das Geschirrservice kommt lieber nicht auf den Tisch – nicht alle Weihnachtsgeschenke haben zu 100% dem Geschmack oder der Konfektionsgröße des Beschenkten entsprochen. Welche Rechte haben Verbraucher jetzt nach den Feiertagen im Umtausch der ungeliebten Geschenke – wir haben uns einmal umgehört.

Auch nach der Weihnachtszeit ist die Stadt erstaunlich gut gefüllt und die Kaufhäuser können sich an reger Kundschaft erfreuen. Der ein oder andere sucht hier verzweifelt nach einem vergessenen Weihnachtsgeschenk, andere wiederum tauschen doppelte oder unpassende Geschenke um oder geben sie sogar zurück. Aber geht das denn so einfach? Wir haben bei der Verbraucherzentrale Leipzig nachgefragt.

Da der Umtausch freiwillig ist, liegen die Bedingungen im Ermessen des Verkäufers. Das heißt also im Umkehrschluss: Nicht immer gibt es Bares zurück auf die Hand, manchmal muss dann eben mit einem Gutschein oder Ersatzware Vorlieb genommen werden.
Wer seine Geschenke bequem beim Online-Weihnachtsmann bestellt hat, für den gelten nochmal andere Rechte und Pflichten.
Auf den Straßen wollten wir einmal wissen, welche Erfahrungen die Bürgerinnen und Bürger mit dem Umtausch der Geschenke ihrer Liebsten gemacht haben.
Zum Umtausch kommt es – auf Grund von gut ausgewählten Geschenken – also eher selten. Wer nochmal auf Nummer sicher gehen will: Socken gehen immer!

 

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