Mi, 22.12.2021 , 07:09 Uhr

Die neuen Kontaktbeschränkungen im Überblick - Corona

Sachsen/bundesweit- Ab dem 28. Dezember 2021 gelten bundesweit neue Kontaktbeschränkungen. Hier ein Überblick.

Gestern hat Bundeskanzler Olaf Scholz die neuen Corona-Regeln vorgestellt, die im Rahmen des Bund-und-Länder-Gipfels beschlossen worden sind. Ab dem 28. Dezember gelten neue Kontaktbeschränkungen. 

„Ich kann jeden und jede verstehen, die nichts mehr hören will von Corona, von Mutation und neuen Virus-Varianten. Doch wir können und dürfen nicht die Augen verschließen vor dieser nächsten Welle, die sich vor uns aufzutun beginnt.“, so Olaf Scholz bei der Pressekonferenz gestern Abend.

Kontaktbeschränkungen

Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen dürfen nur noch mit maximal 10 Personen stattfinden. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind von dieser Regelung ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Das gilt für private Treffen im Innen- sowie im Außenbereich. Ungeimpfte Personen dürfen sich maximal mit dem eigenen Haushalt sowie zwei weiteren Personen treffen.

Veranstaltungen

Clubs und Diskotheken in Innenräumen werden spätestens ab dem 28. Dezember bundesweit geschlossen. Tanzveranstaltungen sind verboten. Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt.

Kritische Infrastruktur

Die kritische Infrastruktur, darunter u.a. Polizei und Gesundheitswesen, sind dazu aufgefordert worden, ihre jeweiligen betrieblichen Pandemie-Pläne zu überprüfen und anzupassen, sodass diese kurzfristig umgesetzt werden können.

Die nächste Zusammenkunft von Bund und Ländern zur Corona-Lage ist für den 07. Januar 2022 geplant.

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