Fr, 25.05.2018 , 15:22 Uhr

Die wichtigsten Verbraucherfragen bei einem Bombenfund

Dresden - Die Erleichterung in Dresden Löbtau und in der Friedrichstadt ist groß. Auf den Straßen ist der Alltag nach dem Fund der englischen Fliegerbombe und der Evakuierung von mehr als 9.000 Menschen zurück. Die Dresdner Verkehrsbetriebe konnten die Bahnstrecke der Linie 6, die direkt am Fundort an der Löbtauer Straße vorbeifährt, bereits in der Nacht wieder freigeben. Trotz der teilweisen Detonation des Geschosses in der Nacht zum Donnerstag, halten sich die Schäden in Grenzen. Glücklicherweise ist nichts Größeres passiert. Aber was wäre wenn? Wie verhalten sich Versicherungen? Wir haben nachgefragt.

Flughafen steht still - kann ich Ansprüche geltend machen?

Reisende können nicht mit Entschädigungen rechnen. Eine Bombenentschärfung und die damit verbundene Sperrung des Flugraumes ist ein typischer Fall von höherer Gewalt und somit nicht der Risikosphäre der Fluggesellschaften zuzurechnen. Dutzende Flüge sind in den vergangenen zwei Tagen am Dresdner Airport ausgefallen. Die Passagiere wurden mit Bussen nach Leipzig gefahren, um von der Messestadt aus ihre Reise anzutreten. Eine Betreuungsleistung müssen die Airlines bei Verspätungen oder Annulierungen trotzdem erbringen. Diese sind in der EG-Verordnung 261/2004 geregelt. Passagiere, die mehr als zwei Stunden am Flughafen festsitzen, müssen demnach Essen, Getränke sowie die Möglichkeit zum Telefonieren, E-Mail-Schreiben oder Faxen bekommen. Auch ein Hotelzimmer muss die Fluggesellschaft zahlen, wenn absehbar ist, dass das Flugzeug erst am folgenden Tag starten kann.

Wer haftet für Schäden, die durch die Bombe entstanden sind?

Schäden, die auf Kriegsereignisse zurückzuführen sind, werden vom Versicherungsschutz einer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung laut Musterbedingungen des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) ausgeschlossen. Die Detonation einer Weltkriegsbombe ist laut Experten die Folge eines Kriegsereignisses. Dennoch sind die Versicherer nicht an diese Musterbedingungen gebunden. In der Vergangenenheit wurden deshalb viele solcher Schäden übernommen. Sollten Teile des Gebäudes - also Mauern, Dächer oder Türen - beschädigt werden, ersetzt die Gebäudeversicherung die Schäden. Auch Fenster, die bei einer Druckwelle kaputtgehen könnten, wären ein Fall für die Gebäudeversicherung. Sollte eine Explosion auch innerhalb einer Wohnung Schäden am Inventar anrichten, würden diese Schäden von der Hausratversicherung übernommen. Mögliche Schäden am Auto sind durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Frist verpasst, weil Post nicht zustellen konnte

Zwei Tage lang konnte die Post in den Stadtteilen Friedrichstadt und Löbtau nur gebietsweise ausliefern. Dennoch sind die Brief- und Paketsendungen nicht verloren gegangen. Doch auch wenn die Sendungen nur wenige Tage später ankommen, kann das dramatische Folgen für Verbraucher haben. Sollte durch die Bombenentschärfung eine Frist verstrichen sein, trägt der Versender das Risiko.

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