Sa, 08.01.2022 , 13:51 Uhr

Diese Corona-Regeln gelten ab dem 14. Januar in Sachsen

Sachsen- Am Freitag hat das sächsische Kabinett über die Eckpunkte der neuen Corona-Notfall-Verordnung beraten. Im Video informieren Ministerpräsident Michael Kretschmer, Gesundheitsministerin Petra Köpping und Kultur- und Tourismusministerin Barbara Klepsch.

Laut Ministerpräsident Michael Kretschmer gehe es nun um die Verhältnismäßigkeit. Aktuell ist in Sachsen der Schwellenwert für die Überlastungsstufe in den Krankenhäusern unterschritten. Dieser Wert ist für alle Lockerungen maßgebend. Wird der Schwellenwert drei Tage hintereinander unterschritten, treten am übernächsten Tag Lockerungen in Kraft. Der Wert liegt bei mehr als 1.300 Betten auf Normal- oder 420 Betten auf Intensivstationen für Covid-19-Patienten. Am Freitag waren auf Sachsens Normalstationen 928 Betten belegt und auf den Intensivstationen 383. Die neue Corona-Notfall-Verordnung soll am Mittwoch beschlossen werden. In Kraft treten soll sie dann ab dem 14. Januar 2022. 

Ein Überblick über die neuen Corona-Regeln 

2G Plus 

Mit dem 2G Plus Konzept sollen viele Bereiche in Sachsen wieder öffnen können. Die 2Gplus-Regel wird für eine Reihe von Einrichtungen und Angeboten verpflichtend eingeführt. Der Zugang zu bzw. die Inanspruchnahme der entsprechenden Angebote bleibt dabei auf Genesene und Geimpfte beschränkt. Diese müssen zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen. Von der Testpflicht ausgenommen sind–       geboosterte Personen,–       Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,–       Personen für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt,–       Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen und zusätzlich einen Genesenennachweis vorweisen können sowie–       vollständig Geimpfte, deren letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt.

Hotspot-Regelung 

In Sachsen ist eine Hotspot-Regelung vorgesehen. Großstädte oder Landkreise, die eine hohe Inzidenz haben, müssen in einen Teil-Lockdown gehen. Hier gilt eine Inzidenz von 1.500 als Grenzwert.  

Kontaktbeschränkungen 

Die aktuellen Kontaktbeschränkungen sollen bestehen bleiben. Unter den Ungeimpften darf sich ein Haushalt weiterhin mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte Personen und Genesene dürfen sich maximal in Gruppen mit bis zu 10 Personen treffen.  

Einzelhandel 

Auch hier  sollen die aktuellen Regeln bestehen bleiben. Nur Geimpfte und Genesene dürfen Geschäfte des Einzelhandels nutzen, das gilt nicht für Geschäfte der Grundversorgung.  

FFP2-Masken 

Das Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln soll bestehen bleiben. 

Kultur- und Freizeiteinrichtungen 

Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater oder Kinos sollen unter Anwendung des 2G-Plus-Konzeptes öffnen dürfen. Die Säle dürfen dabei außerdem nur zur Hälfte belegt werden. Über eine maximale Besucheranzahl wird noch diskutiert. 

Auch Museen, Archive, Gedenkstätten und Ausstellungen sollen unter Anwendung des 2G Plus Modells öffnen können. Auch hier wird die Personenanzahl wohl begrenzt werden. Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen sollen ebenfalls mit 2G Plus öffnen können. 

Clubs, Bars und Diskotheken bleiben geschlossen. Großveranstaltungen, Feste und Veranstaltungen dürfen weiterhin nicht stattfinden. 

Sport 

Sportanlagen und Fitnessstudios dürfen wieder öffnen. In Inneneinrichtungen gilt das 2G Plus Konzept. In Außenbereichen gilt 2G. Auch Sportveranstaltungen sollen unter Auflagen und 2G Plus wieder stattfinden können. 

Schulen und Kitas 

Unter den aktuell geltenden Corona-Regeln soll der Betrieb von Schulen und Kitas weitergeführt werden. Das heißt, u.a. müssen drei wöchentliche Tests durchgeführt werden. Im Schulgebäude gilt Maskenpflicht und ab der fünften Klasse gilt diese auch im Unterricht. 

Gastronomie 

Auch hier soll das 2G Plus Modell gelten. Die eingeschränkten Öffnungszeiten sollen verlängert werden. Bis 22 Uhr dürfen Wirte voraussichtlich öffnen. 

Dienstleistungen 

Geimpfte und Genesene sollen körpernahe Dienstleistungen wieder in Anspruch nehmen können. Darunter zählt z.B. der Besuch des Kosmetikstudios. Beim Friseur gilt 3G in Kombination mit einem negativen Corona-Test. 

Tourismus 

Touristische Übernachtungen in Sachsen sollen wieder möglich werden. Hier gilt dann das 2 G Plus Modell. 

Versammlungen 

Solange die Überlastungsstufe unterschritten ist, können Versammlungen und Demonstrationen mit bis zu 1.000 Teilnehmern stattfinden. Abstandsgebote und Maskenpflicht bleiben bestehen. 

Die aktuell geltende Corona-Schutzverordnung, beschlossen am 12. Januar, findest du hier: www.coronavirus.sachsen.de

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