Mo, 01.08.2022 , 13:50 Uhr

Dresden verhängt Feuerwerks- und Grillverbot

Dresden - Angesichts der anhaltenden Waldbrände in der Sächsischen Schweiz hat nun auch die sächsische Landeshauptstadt reagiert. 

Ab dieser Woche gilt ein Feuerwerks- und Grillverbot sowie ein Verbot zur Nutzung öffentlicher Grillplätze. Die Allgemeinverfügung gilt zeitlich begrenzt und in Abhängigkeit der Waldbrandgefahrenstufe. So tritt das Verbot bei den Stufen 4 und 5 in Kraft. In Dresden herrscht aktuell Waldbrandstufe 3. Wer sich nicht an die Verbote hält, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro rechnen.

Nachtrag: Vorerst gilt die Allgemeinverfügung von Dienstag, 2. August 2022, bis einschließlich 30. September 2022 bei Erreichen der Waldbrandgefahrenstufe 4. Das Verbot schließt das Abbrennen von Klein-, Mittel- und Großfeuerwerken auf allen Flächen sowie von Bühnenfeuerwerken außerhalb geschlossener Räume ein. Es soll die Entzündung brandfähigen Materials durch Funkenflug und damit die Entstehung von Feuer verhindern. Durch die auf diese Weise eingedämmte Brandgefahr sollen zudem Großeinsätze der Feuerwehr vermieden werden, um an anderer Stelle benötigte Kapazitäten zur Verfügung zu haben.

Private Eigentumsflächen sind von dem Verbot nicht betroffen. Jedoch sollten auch beim Entzünden und Betreiben von Grillfeuern auf privaten Flächen geeignete Maßnahmen getroffen werden, damit sich ein Feuer nicht unkontrolliert entwickeln kann.

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