Fr, 06.09.2019 , 15:30 Uhr

Dresden will elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber einführen

Dresden - Asylbewerber könnten in Dresden ab Frühjahr 2020 gleichberechtigt wie gesetzlich Krankenversicherte mit einer elektronischen Gesundheitskarte zum Arzt gehen. Das sieht eine Beschlussvorlage für den Stadtrat vor, die Kristin Klaudia Kaufmann, Dresdens Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen, am Freitag in der Sächsischen Landesärztekammer vorstellte. Für die Asylsuchenden bedeutet das: sie müssen nicht mehr vor jedem Arztbesuch einen Behandlungsschein im Sozialamt beantragen.

„Wir stehen als erste sächsische Kommune in den Startlöchern, die elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete einzuführen. Es war äußerst beschwerlich, alle Detailfragen zu klären. Doch diese Mühe hat sich gelohnt“, sagt Gesundheitsbürgermeisterin Kaufmann. „Damit senken wir Barrieren im Gesundheitswesen ab und bauen weitere Brücken für die erfolgreiche Integration von Neuzugewanderten in unsere Stadtgesellschaft“, erklärt Kaufmann.

Eine für die Kooperationspartner wichtige Detailfrage war unter anderem die Verhinderung von Leistungsmissbrauch. Neben rechtlichen und verfahrensmäßigen Voraussetzungen bedarf es hierzu auch technischer Vorkehrungen. Das wird mit der neuen Telematikinfrastruktur, die seit 1. Juli aufgebaut wird, schrittweise realisiert. Inzwischen sind beispielsweise schon 90 Prozent aller Zahnärzte mit dieser neuen Technik ausgestattet.

Das letzte Wort über die Einführung der Karte hat der Stadtrat. Er wird sich voraussichtlich im Dezember mit der Beschlussvorlage befassen. Der Stadtrat hatte die Verwaltung am 28. Mai 2015 beauftragt, die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte zu prüfen. In mehreren Fachgesprächen mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen lotete die Stadtverwaltung die Bedingungen für eine Rahmenvereinbarung aus. Die Rahmenvereinbarung wurde im August ausverhandelt und steht vor dem Abschluss.

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